Dresden. Im Streit um ein mögliches Abschalten der Facebook-Seite der sächsischen Landesregierung hat die Datenschutzbeauftragte des Freistaats ein baldiges Urteil angekündigt. "Ob ich der Staatskanzlei den Betrieb einer Facebook-Fanpage untersage, entscheidet die derzeitige datenschutzrechtliche Prüfung", sagte die Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert am Dienstag bei der Präsentation des Tätigkeitsbericht für 2022 in Dresden. Das Ergebnis liege voraussichtlich innerhalb der nächsten acht Wochen vor.
Derweil habe Hundert ein aufsichtsrechtliches Verfahren gegen die Staatskanzlei als Betreiberin einer Facebook-Fanpage eingeleitet. Hierbei handele es sich um ein Musterverfahren, denn auch andere Ministerien oder öffentliche Stellen seien auf der Plattform des Meta-Konzerns vertreten. Nach mehreren Fristverlängerungen hatte die Staatskanzlei Ende März schließlich eine Stellungnahme eingereicht.
Hundert zufolge sei es nicht die Aufgabe staatlicher Stellen, Facebook-Algorithmen mit Daten von Bürgerinnen und Bürgern zu füttern. Zumal eine Reihe an datenschutzfreundlichen Alternativen bereitstehen - etwa ein aktueller Internetauftritt, Newsletter oder soziale Netzwerke wie der Kurznachrichtendienst Mastodon.
Zwar habe die Datenschutzbeauftragte durchaus Verständnis dafür, dass die Staatskanzlei Öffentlichkeitsarbeit mache. Allerdings solle dies nicht über eine Plattform passieren, die die Daten von Nutzern sammelt. Nach Angaben Hunderts ist Facebooks Geschäftsmodell das Datensammeln. Somit könne das Unternehmen maßgeschneiderte, personalisierte Werbung schalten. (dpa)