Sachsen
Merken

Vogelgrippe-Fall in Sachsens größter Gänsezucht

Ein Geflügelzucht-Unternehmen in Grimma-Mutzschen ist betroffen. Nun sollen alle 9.000 Tiere getötet werden.

 2 Min.
Teilen
Folgen
Am Eingang der Gänsezucht wird ab sofort desinfiziert.
Am Eingang der Gänsezucht wird ab sofort desinfiziert. © Peter Endig/dpa

Grimma. In Sachsen ist ein erster Fall von Geflügelpest in einem Unternehmen bestätigt worden. Betroffen ist ein Geflügelzuchtbetrieb im Landkreis Leipzig. "Alle Tierhalter müssen sich jetzt an die erlassenen Vorschriften halten, um eine Ausbreitung der Vogelpest zu verhindern», erklärte Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) am Freitag.

Am Nachmittag hatte das Landratsamt zunächst von einem Verdachtsfall gesprochen. Wenig später traf die Bestätigung des Friedrich-Loeffler-Institutes ein. Bei dem Betrieb handelt es sich nach Angaben des Betreibers um den größten in ganz Sachsen.

Rund 9.000 Gänse sollen auf dem Hof infiziert sein - die meisten müssen nun getötet werden.
Rund 9.000 Gänse sollen auf dem Hof infiziert sein - die meisten müssen nun getötet werden. © Anja Jungnickel

"Es ist schon sehr herausfordernd, dass nach der Corona-Pandemie und der Afrikanischen Schweinepest mit der Geflügelpest uns jetzt der dritte Krisenfall ereilt. Aber unsere Strukturen der Tierseuchenbekämpfung sind vorbereitet", betonte Köpping.

Es sei aber wichtig, dass alle Tierhalter die Vorschriften ernst nehmen und die Stallpflicht einhalten, wenn sie erlassen wird. Das verhindere einen Übertrag des Geflügelpesterregers auf größere Tierbestände und verhindert damit weiteren wirtschaftlichen Schaden.

Tötung ist eingeleitet

Laut Gesundheitsministerium haben die Veterinärbehörden den Tierbestand sofort gesperrt, so dass eine Weiterverbreitung des Erregers ausgeschlossen ist. Die Tötung und Beseitigung der Tiere seien eingeleitet worden, hieß es. Betroffen von dem Ausbruch seien rund 9.000 Gänse, teilte der Landkreis am Freitagabend mit. Dabei handele es sich um sogenannte Elterntiere für die Nachkommen der Gänsezucht. Mastgänse aus dem Betrieb, die für das Weihnachtsgeschäft geschlachtet wurden, seien nicht betroffen.

Das Sozialministerium ist dabei, weitere Schritte einzuleiten.
Das Sozialministerium ist dabei, weitere Schritte einzuleiten. © Arno Burgi/dpa (Symbolfoto)

Der Tierhalter erhalte eine Entschädigung für den Verlust, teilte das Gesundheitsministerium weiter mit. Die Tierseuchenkasse und das Land übernähmen jeweils die Hälfte der Kosten. Der Landkreis werde Restriktionsgebiete einrichten, in denen eine Stallpflicht für Zucht- und Nutzgeflügel gilt. Über eine Stallpflicht im gesamten Landkreis soll zeitnah entschieden werden.

Die Geflügelpest wird seit mehreren Wochen in Norddeutschland neben Wildvögeln auch bei zahlreichen Nutztierbeständen festgestellt. In Sachsen war im aktuellen Geschehen bisher nur ein Wildvogel im Landkreis Nordsachsen positiv getestet worden. "Das Friedrich-Loeffler-Institut schätzt die Gefahr der Einschleppung vor allem über Wildvögel als hoch ein", teilte das Ministerium mit. Eine Übertragung auf den Menschen bei dem jetzigen Erreger H5N8 ist bisher nicht nachgewiesen. (dpa)