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Weniger gefährliche Gegenstände in Sachsens Gerichten

Bei Einlasskontrollen finden Wachtmeister nur halb so viele Gegenstände, die als Waffe taugen. Das Justizministerium sieht darin aber keinen Trend.

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An einer Sicherheitskontrolle im Landgericht überprüft ein Justizmitarbeiter einen Besucher.
An einer Sicherheitskontrolle im Landgericht überprüft ein Justizmitarbeiter einen Besucher. © Patrick Pleul/dpa-Zentralbild (Archiv)

Dresden. Bei den Sicherheitskontrollen am Einlass der rund 50 sächsischen Gerichten und Staatsanwaltschaften sind 2021 weniger gefährliche und als Waffe nutzbare Alltagsgegenstände sichergestellt worden als im Jahr zuvor. Das Justizministerium geht davon aus, dass der eingeschränkte Besucherverkehr und Corona-Schutzregeln dafür verantwortlich sind.

Genau erklären ließ sich das nicht, sagte eine Ministeriumssprecherin. Eine Rolle könnten Zugangsbeschränkungen spielen - oder dass die Personalien erfasst werden. Vorstellbar sei aber auch, dass das Bewusstsein dafür gewachsen sei, keine gefährlichen Gegenstände beim Gang in Justizgebäude dabei zu haben.

Wie die Statistik zeigt, hat sich das Niveau 2021 gegenüber dem Vor-Pandemie-Jahr 2019 mehr als halbiert - von 16.847 auf 6.688. 2020 waren es knapp 9.300 Fälle, 2018 fast 16.900. Im vergangenen Jahr kamen nach Ministeriumsangaben vor allem spitze Gegenstände und Reizstoffspray aus der Kleidung oder Taschen zum Vorschein. Ihre Zahl hat sich gegenüber 2019 mehr als halbiert. Die Kontrolleure konfiszierten zudem 88 Messer, die unter das Waffengesetz fallen, und vier Elektroschocker.

Zwei Besucher verweigerten die Personenkontrolle, zudem gab es Beleidigungen, Beschimpfungen und Sachbeschädigungen, aber auch eine Bombendrohung, drei verdächtige Briefsendungen, vier Fälle versuchter Nötigung und je zehn versuchte tätliche Übergriffe und Bedrohungen. Sicherheitsrelevante Ereignisse, die Menschen gefährden oder Dienststellen und Arbeitsabläufe beeinträchtigen, werden seit 2019 erfasst - sie sind ebenfalls rückläufig, von 66 im Jahr vor der Pandemie auf 46 im ersten und 43 im zweiten Corona-Jahr. Dafür häuften sich Vorfälle mit Maskenverweigerern.

An kleinen Gerichten nur sporadische Kontrollen

Der Freistaat hatte nach dem gewaltsamen Tod einer Zeugin 2009 im Dresdner Landgericht mehrere Millionen Euro in die Sicherheit an Gerichten investiert. Auch die Zugangskontrollen wurden verstärkt - inklusive mobiler Handsonden, Schleusen und mehr Personal. Die Ägypterin Marwa El-Sherbini war bei einer Berufungsverhandlung vom Angeklagten aus Fremdenhass erstochen worden. Die Bluttat hatte bundesweit Entsetzen, Proteste in der islamischen Welt und eine Debatte über Sicherheit an Gerichten ausgelöst.

An Landgerichten und Justizzentren wird seitdem ständig kontrolliert, an kleineren Amtsgerichten sporadisch, auch mit Metalldetektoren. Die Sicherheitskonzeption für Gerichte und Staatsanwaltschaften sei vollständig überarbeitet und erweitert, der Justizwachtmeisterdienst personell verstärkt und besser ausgestattet worden, sagte Justizstaatssekretär Mathias Weilandt. Konzepte und Handlungsleitfäden "werden regelmäßig evaluiert und bedarfsgerecht angepasst".

Sonstige gefährliche Gegenstände werden für die Dauer des Aufenthalts ihrer Besitzer bei Gericht in Verwahrung genommen, 2021 auch kleine Taschen-, Obst- oder Cutter-Messer - oder ein Hammer mit zwei 15 Zentimeter langen Nägeln am Sozialgericht Dresden. (dpa)