SZ + Leben und Stil
Merken

Wird Kabelfernsehen in Sachsen teurer?

Die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs soll mehr Wettbewerb erzeugen. Doch nicht jeder Kunde dürfte profitieren. Ein Überblick.

Von Andreas Rentsch
 2 Min.
Teilen
Folgen
Bisher werden Gebühren für Kabelanschlüsse auf alle Mieter eines Hauses umgelegt und über die Nebenkosten abgerechnet.
Bisher werden Gebühren für Kabelanschlüsse auf alle Mieter eines Hauses umgelegt und über die Nebenkosten abgerechnet. © Symbolbild/Britta Pedersen/dpa

Nächste Runde im Streit ums Kabelfernsehen: Am heutigen Freitag berät der Bundesrat über die Abschaffung des sogenannten Nebenkostenprivilegs. Die geplanten Änderungen betreffen Hunderttausende Haushalte in Sachsen.

Welche Veränderungen sind im Detail geplant?

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) will das Telekommunikationsgesetz modernisieren und dabei das Nebenkostenprivileg streichen. Diese Regelung ermöglicht es Vermietern, Gebühren für Kabelanschlüsse auf alle ihre Mieter umzulegen. Fällige Beträge werden über die Nebenkosten abgerechnet. Eingeführt worden ist dieses Privileg in den 1980er-Jahren, als das Kabelfernsehnetz in der BRD stark ausgebaut werden sollte. Hausverwaltungen und Eigentümer schließen seither Sammelverträge mit den Netzbetreibern, diese wiederum bieten günstige Konditionen an. Heutzutage liegt die Preisspanne meist zwischen sechs und neun Euro im Monat. Laut Schätzungen des Branchenverbands Anga gibt es in Sachsen 280.000 Haushalte, die von der Umlagefähigkeit der Kabelgebühren profitieren.

Warum soll das Privileg abgeschafft werden?

Die Bundesregierung will mehr Wettbewerb ermöglichen. Begründung: Es gebe inzwischen auch andere Verbreitungskanäle für Fernsehprogramme, und zwar über schnelles Internet, digital terrestrisch oder per Satellitenschüssel. Der Anreiz für einen Wechsel sei jedoch gering, weil der bestehende Kabelanschluss ja trotzdem weiter bezahlt werden muss. Das soll anders werden. Sparen könnten Kunden künftig auch durch Paket-Tarife für Internet, TV und Mobilfunk, die bisher durch den Kabelzwang unlukrativ sind.

Wann sollen die neuen Regelungen in Kraft treten?

Voraussichtlich Anfang 2022. Der Gesetzgeber sieht aber noch eine Übergangsfrist für bestehende Verträge vor. Wie lang diese sein wird, darüber wird noch verhandelt. Zunächst war von fünf Jahren die Rede, zuletzt sollten es nur noch zwei Jahre sein. Nach Ablauf der Frist können Mieter, die länger als 24 Monate in ihrer Wohnung leben, ihren Kabelanschluss beim Vermieter kündigen und sich einen neuen Anbieter suchen, ohne doppelt zahlen zu müssen.

Wie viel teurer könnte der Kabelanschluss damit werden?

Kabelnetzbetreiber wie Vodafone warnen vor Preiserhöhungen von bis zu 200 Euro pro Jahr, wenn von Sammel- auf Einzelverträge umgestellt werden müsste. Die betroffenen Firmen machen seit Monaten gegen Altmaiers Vorhaben mobil. Dabei erhalten sie Unterstützung von Verbänden der Wohnungswirtschaft oder der Bauministerkonferenz. Als Profiteur der Veränderung sehen viele ein Unternehmen mit Staatsbeteiligung: die Telekom. „Denen war die Umlagefähigkeit der Kabelkosten schon immer ein Dorn im Auge“, sagt ein Vodafone-Sprecher. Doch auch Verbraucherschützer sind für die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs. „Wir erwarten sinkende Preise“, sagt Lorenz Bücklein von der Verbraucherzentrale Sachsen. Dies habe sich schon bei der Liberalisierung des Telefonmarktes gezeigt. „1996 kostete ein Festnetz-Ferngespräch über 100 Kilometer umgerechnet 32 Cent pro Minute. Heute gibt es fast ausschließlich Flatrates für unter fünf Euro pro Monat.“

Was ist mit Hartz-IV-Empfängern, deren Nebenkosten das Amt bezahlt?

Auch dieses Argument für die Beibehaltung des Status quo führen die Netzbetreiber ins Feld. Die Verbraucherzentralen halten dagegen und erklären, hier müsse differenziert werden. Nur wenn der Vermieter einen Sammelanschluss betreibe, bekomme der betroffene Hilfeempfänger den Kabelanschluss vom Staat bezahlt. Alle anderen müssten die Gebühren aus dem Regelsatz bestreiten. „In dieser Konstellation werden auch heute schon bestimmte Hartz-IV-Empfänger benachteiligt“, sagt Lorenz Bücklein. „Wir wünschen uns hier eine Nachbesserung durch den Gesetzgeber, damit die Kosten künftig für alle Betroffenen übernommen werden können.“

Welche Position vertritt Sachsen in diesem Streit?

Conrad Clemens, Bevollmächtigter des Freistaats beim Bund, kündigt eine Enthaltung an, wenn der Bundesrat über eine generelle Beibehaltung des Nebenkostenprivilegs abstimmt. Zustimmen werde man dagegen „einer von zwei auf vier Jahre verlängerten Übergangsfrist und der Einführung eines Opt-out-Rechts zugunsten der Mieter“. Auch manche Großvermieter signalisieren ihre Zustimmung zu einer solchen Ausstiegsmöglichkeit. Aber nur unter der Bedingung, dass im Gegenzug „die Umlagefähigkeit unbefristet erhalten bleibt“, sagt Mirjam Luserke vom Verband sächsischer Wohnungsgenossenschaften. Opt-out bedeutet, dass ein Mieter auf eigenen Wunsch seinen Anschluss kündigen kann und die Umlage danach nicht mehr in seinen Nebenkosten auftaucht.

Gibt es noch andere Vorbehalte gegen die Altmaier-Pläne?

Diverse Verbände, Firmen und Institutionen haben sich Ende 2020 ans Kanzleramt gewandt und vor einem stockenden Ausbau von Gigabitnetzen gewarnt, falls das Nebenkostenprivileg gekippt würde. Die Kabelnetzbetreiber wären damit ihrer Kalkulations- und Investitionsgrundlage beraubt, warnen die Beteiligten. „Insbesondere regionale Netzbetreiber wären nicht mehr in der Lage, den Glasfaser-Ausbau zu refinanzieren.“ Andererseits versichert der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, man stehe auch bei Einführung eines Opt-out-Rechts zu seiner Zusage, in den nächsten fünf Jahren bundesweit zwei Millionen Wohnungen an Glasfasernetze anzuschließen.

Welche Alternativen gibt es zum Kabelfernsehen?

Empfang per Satellitenschüssel, über Antenne (DVB-T2 HD) oder Breitbandinternet (IP-TV). Letzteres wird immer populärer. Laut Digitalisierungsbericht der Medienanstalten ist der Marktanteil von IP-TV seit 2016 von 6,2 auf 13,5 Prozent gestiegen. Sat-Empfang (derzeit 44,1 Prozent) und Kabel (43,6 Prozent) verlieren dagegen langsam an Bedeutung. Digitales Antennenfernsehen war 2020 in etwa jedem 15. Haushalt in Deutschland verfügbar.

Übersicht der Verbraucherzentralen zu Kabel-TV-Alternativen inkl. laufender Kosten