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Zahl beschleunigter Verfahren vervielfacht

Seit 2018 ist Sachsens Justiz angehalten, bei einfachen Straftaten das beschleunigte Verfahren zu nutzen. Nun folgt die Strafe immer öfter direkt auf dem Fuße.

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Seit Herbst 2018 wurden bisher insgesamt 1.739 Anträge auf eine schnelle Entscheidung über Straftaten gestellt. In mehr als der Hälfte dieser Verfahren geht es um Diebstahl.
Seit Herbst 2018 wurden bisher insgesamt 1.739 Anträge auf eine schnelle Entscheidung über Straftaten gestellt. In mehr als der Hälfte dieser Verfahren geht es um Diebstahl. © Peter Steffen/dpa (Symbolfoto)

Nach gut zweieinhalb Jahren hat sich das beschleunigte Verfahren zur Verfolgung von Straftaten in Sachsen fest etabliert. Die Staatsanwaltschaften machen nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft "in deutlich höherem Maße" davon Gebrauch. Bisher wurden insgesamt 1.739 Anträge auf eine schnelle Entscheidung über Straftaten gestellt.

Das beschleunigte Verfahren sei "zum festen Bestandteil des Gerichtsalltags geworden", sagt Generalstaatsanwalt Hans Strobl. Es sei in besonderem Maße geeignet, "auf Straftäter spürbar einzuwirken, da die Strafe auf dem Fuße folgt". Die zügige Strafverfolgung entfalte über die einzelne Straftat hinaus eine abschreckende Wirkung. "Ich bin überzeugt, dass hierdurch potenzielle Täter von Straftaten abgehalten werden können."

Die Möglichkeit der schnelleren und konsequenteren Verfolgung von Straftaten war vor Strobls Anweisung 2018 kaum angewandt worden. Dabei kann bei klarer Beweislage die Anklage im Unterschied zum normalen Strafverfahren mündlich erhoben, der Betroffene innerhalb von 24 Stunden geladen und sofort vor einem Strafrichter oder einem Schöffengericht verhandelt werden.

In jedem zweiten Fall geht es um Diebstahl

2018 wurden in 238 Verfahren entsprechende Anträge gestellt, im Jahr darauf kamen 702 Menschen zügig vor Gericht und 2020 waren es 695. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft wurden 2019 und 2020 je bis zu 100 solcher Anträge monatlich gestellt. Bis Ende März 2021 mussten sich 151 Menschen umgehend für ihre Straftat verantworten.

In mehr als der Hälfte dieser Verfahren geht es um Diebstahl. Aber auch Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz spielen eine große Rolle. Grundsätzlich kommt jedes Delikt mit geringem oder mittleren Schuldgehalt für das beschleunigte Verfahren in Betracht. Daher reicht die Bandbreite vom Drogenhandel über "Schwarzfahren" und Angriff auf Beamte bis zu politischen Straftaten wie dem Zeigen des "Hitlergrußes", Fahren ohne Führerschein oder Alkohol am Steuer.

In den meisten Fällen wird noch am Antragstag entschieden, vereinzelt binnen sieben Tagen und nur in Ausnahmefällen dauert es mehrere Wochen. Im Raum Zwickau wird nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft derzeit ein Modell der beschleunigten Strafvollstreckung erprobt: die zu einer unbedingten Freiheitsstrafe Verurteilten kommen auch umgehend in Haft. (dpa)