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Sächsischer Autozulieferer zu mehr Lohn verurteilt

In manchen Betrieben führt der Mindestlohn zu Konflikten: Nun hat das Arbeitsgericht klargestellt, was für Nachtzuschläge und Feiertagsvergütungen gilt. Der Rechtsstreit dauerte mehr als zweieinhalb Jahre. Das Urteil stärkt alle Schichtarbeiter.

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© Symbolfoto: dpa

Dresden. Klarheit zum Mindestlohn nach mehr als zweieinhalb Jahren Rechtsstreit: Eine Montagearbeiterin der Zeibina Kunststoff-Technik in Puschwitz bei Bautzen hat am Mittwoch vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt gewonnen. Sie bekommt nun rund 30 Euro mehr für den Monat Januar 2015. Zugleich stärkte das Gericht aber die Position Tausender Schichtarbeiter bei der Berechnung ihrer Löhne.

In dem Streit über drei Gerichtsinstanzen forderte die Arbeiterin, dass der Mindestlohn nicht nur für ihre übliche Arbeitszeit, sondern auch zur Berechnung von Nachtzuschlägen und Feiertagen gilt. Der Autozulieferer Zeibina dagegen berechnete die 25 Prozent Nachtzuschlag nur auf die sieben Euro Stundenlohn aus einem alten Tarifvertrag. Dagegen klagte die Arbeiterin mit Hilfe ihrer Gewerkschaft IG Metall. Sie gewann vor dem Arbeitsgericht und dem Sächsischen Landesarbeitsgericht, doch der Arbeitgeber ging in Revision.

Die Chefs des Familienbetriebs in der Lausitz waren nach Bekanntgabe des Urteils zunächst nicht zu erreichen. Geschäftsführer Jürgen Zeibig hatte jedoch nach Einführung des Mindestlohns gesagt, dass dem Betrieb dadurch 120 000 Euro Mehrkosten im Jahr 2015 entstünden. Er stehe im internationalen Wettbewerb und unter Preisdruck seiner Kunden, der Autohersteller. Zeibina hat rund 80 Beschäftigte in Puschwitz und jeweils gut 20 in Polen und in der Slowakei. Das Unternehmen nennt unter anderem VW als Kunden, nach früheren Angaben wurden auch BMW-Rückleuchten produziert. (SZ/mz)