Merken

Schaden im Schloss geschätzt

Die Kreisdenkmalbehörde besichtigt den Tatort. Vier Jugendliche sind für den Vandalismus im Schönfelder Schloss verantwortlich.

Teilen
Folgen
© Anne Hübschmann

Von Jörg Richter

Schönfeld. Andreas Christl, der Leiter der Kreisdenkmalbehörde Meißen, hat am Dienstagmorgen dem Schönfelder Schloss einen Besuch abgestattet. Einen, der garantiert nicht auf seiner Wunschliste stand. Denn es geht um die Zerstörung historischer Kulturgüter. Nach jetzigem Erkenntnisstand haben vier Jugendliche im Alter von 13 und 14 Jahren im älteren Teil des Schlosses gewütet und großen Schaden angerichtet.

„Ich bin immer wieder verwundert, wie wenig Respekt vor kulturellen Werten es doch gibt. Das hat auch etwas mit Achtung vor der Leistung und dem Besitz anderer zu tun“, sagt Christl. Beim Blick auf die eingeschlagenen Türen und die historische Holztreppe, die vermutlich mit einem Eisen oder einer Spitzhacke ramponiert wurde, wird der Denkmalpfleger nachdenklich. Wie kann das alles wieder gutgemacht werden?

Die Antwort von Bürgermeister Hans-Joachim Weigel ist eindeutig. „Für mich sind diese Sachen unwiederbringbar“, sagt er. Christl pflichtet ihm bei: „Wenn ein Original zerstört ist, kann eine Kopie den Wert nicht wiederbringen.“

Der Fachmann vom Landratsamt schätzt den Schaden mindestens im fünfstelligen Euro-Bereich. Schon allein die originalgetreue Reproduktion einer Ätzglasscheibe aus der Jugendstil-Epoche (Ende 19. Jahrhundert) koste rund 10 000 Euro. Drei Ätzglasscheiben hatten die Täter eingeschlagen. Das sind schon rund 30 000 Euro. Dazu kommen mehrere beschädigte Türen und die Schäden an der Holztreppe, die Christl der Neorenaissance (Mitte 19. Jahrhundert) zuordnet.

Gutachter soll Gesamtschaden beziffern

Einer der jugendlichen Täter soll nach Informationen des Bürgermeisters aus einer Tischlerfamilie stammen. „Aber die Türen und die Treppe reparieren, das kann nicht jeder Möbeltischler machen“, sagt Weigel. „Da müssen spezialisierte Tischler ran, die sich mit Denkmalpflege auskennen.“ Und das kann teuer werden. Ein unabhängiger Gutachter soll nun den Gesamtschaden genau beziffern. Das sei nicht nur für die Gemeindeverwaltung als Besitzer des Schlosses interessant, sagt Weigel, sondern auch für die Eltern der Täter. „Sie sollen wissen, welchen Schaden ihre Jungs hier angerichtet haben“, so der Bürgermeister. Immerhin habe eine Mutter so viel Mut besessen, sich für die Untat ihres Sohnes bei Weigel zu entschuldigen. Von den anderen Eltern kam nichts dergleichen.

Der Schönfelder Bürgermeister will, dass die Übeltäter zur Verantwortung gezogen werden. Er will ein Exempel statuieren, das Nachahmer abschreckt. „Aber bei 13-Jährigen passiert gar nichts“, sagt der Riesaer Amtsrichter Herbert Zapf. Für die beiden 14-Jährigen könnte es zumindest Konsequenzen haben, wenn ihnen die Tat nachgewiesen werden kann. Sie sind ab diesem Alter strafmündig. Das Jugendrecht, so Zapf, sehe je nach Tatbestand Erziehungsmaßnahmen oder bis zu einen Monat Arrest oder in schweren Fällen auch Jugendstrafen ab sechs Monate vor. Zivilrechtlich könnten auch die Eltern wegen des Schadens zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. „Zum Beispiel dann, wenn ihre Kinder längst ins Bett gehören“, so Zapf. „Aber das muss man im Einzelnen prüfen.“

Christl sieht auch die Oberschule in der Pflicht. Er schlägt vor: „Wenn man die Jugendlichen dazu bringt, sich für das Schloss oder den Schlosspark zu engagieren, dann hätten sie was zu tun und würden es mehr wertschätzen.“