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Schafe in alter Fleischerei geschächtet

In Freital sollen Tiere unnötig gequält worden sein. Ein Rentner stellte wohl Räume dafür bereit. Nun wird er zur Kasse gebeten.

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© dpa

Von Stephan Klingbeil

Freital. Mindestens drei Schafe sollen im Oktober 2016 in einem ehemaligen Fleischereibetrieb in Freital geschächtet worden sein. Die Tiere wurden dabei unnötig gequält – das wäre ein Vergehen nach dem Tierschutzgesetz. Deshalb sollte sich am Freitag ein Fleischermeister am Amtsgericht in Dippoldiswalde verantworten. Der 77-Jährige soll die Räume für das umstrittene Schlachtprozedere, das in Deutschland nur mit Sondererlaubnis durchgeführt werden darf, zur Verfügung gestellt haben.

Zeugen bekamen das mit. Das Veterinäramt wurde eingeschaltet. Die Staatsanwaltschaft erließ im Februar einen Strafbefehl gegen den Rentner. Demnach sollte der Mann 600 Euro (30 Tagessätze à 20 Euro) zahlen, weil er mit seiner Beihilfe gegen das Tierschutzgesetz verstoßen habe. Doch der 77-Jährige legte dagegen Einspruch ein.

Beim Schächten, das eher in islamisch oder jüdisch geprägten Kulturen praktiziert wird, wird unbetäubten Tieren der Hals durchschnitten. Bis sie verbluten, durchleiden die Tiere in der Regel einen Todeskampf. Hierzulande wird so ein Schlachten ohne vorherige Betäubung daher unter Strafe gestellt – es sei denn, es gibt eine Sondergenehmigung. Solche Ausnahmen sind möglich, wenn zum Beispiel der Glaube diese Schlachtart „zwingend vorschreibt“.

Dennoch müssen Auflagen eingehalten werden. All das lag offenbar hier nicht vor. Am Freitag hätte deshalb in Dippoldiswalde verhandelt werden sollen. Doch der Fleischermeister erschien nicht – unentschuldigt. Daher verwarf das Gericht den Einspruch, sodass der Mann nun die 600 Euro zahlen muss. (skl)