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Schandfleck bleibt in Bielatal

Bei der Ruine Talstraße 12 sieht das Landratsamt keinen weiteren Handlungsbedarf. Anlieger wollen sich damit nicht abfinden.

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© Daniel Schäfer

Von Gunnar Klehm

Sächsische Schweiz. Diesen Anblick findet Olaf Herzog unerträglich. Zur Bürgerfragestunde im Gemeinderat von Rosenthal-Bielatal machte er sich deshalb Luft und fragte, wann die Ruine Talstraße 12 endlich beseitigt würde, warum die Gemeinde da nicht mehr hinterher ist. „Das Gelände ist für Urlauber doch eine Zumutung, besonders für die, die mit Blick auf die Ruine hier ihr Quartier beziehen“, erklärte Herzog.

Diese Kritik wollten sich die Räte so nicht annehmen. Man habe sehr wohl alles Mögliche in Bewegung gesetzt, um Gefahr abzuwenden, die von der bröckelnden Immobilie ausgeht. Deshalb sehe die Ruine ja so aus, wie sie derzeit anzusehen ist. Die Fassade ist bis zum Erdgeschoss eingerissen. Ein Bauzaun hält vom Betreten des Grundstücks ab.

Doch wie jetzt aus dem Landratsamt zu vernehmen ist, bleibt dieser Zustand länger erhalten, als es der Gemeinde lieb sein kann. Wie die Behörde auf SZ-Anfrage erklärte, besteht kein Kontakt zum Eigentümer, weil er unbekannt im Ausland verzogen ist. Weitere juristische Schritte würden aus Kostengründen nicht eingeleitet, heißt es aus dem zuständigen Bauamt.

Hoffnung auf Zwangsversteigerung

Die Ruine hat eine lange Vorgeschichte. Die frühere Fahrradteilefabrik steht seit Längerem leer. Bis 1995 war die Immobilie im Besitz der Gemeinde und ging dann in Privathand. Der neue Eigentümer ließ die Gebäude aber verfallen. Die Verkehrsgesellschaft OVPS hatte inzwischen sogar die vor dem Haus befindliche Bushaltestelle verlegen müssen. Zu groß war die Gefahr, dass abbröckelnde Gebäudeteile herabstürzen und möglicherweise Wartende verletzen könnten. Besonders Schulkinder nutzen diese Haltestelle. Nach einem ähnlichen Vorfall 2015 in Pirna, als eine Frau wegen herabstürzender Gebäudeteile an einer Bushaltestelle zu Tode kam, waren die Verwaltungen sehr sensibel geworden. Wegen Gefahr in Verzug wurde vor zwei Jahren von der Bauaufsicht ein Teilabbruch in Auftrag gegeben. Damit sei die akute Gefahr für den öffentlichen Verkehrsraum gebannt, hieß es damals.

Diese Sicherungsmaßnahme kostete das Landratsamt 8 000 Euro. Auf den Kosten bleibt der Steuerzahler sitzen, denn die Bescheide zur Sicherungsanordnung sowie zur Kostenfestsetzung konnten nicht zugestellt werden, teilt Bauamtsleiter Rainer Frenzel mit. Es würden auch „keine weiteren juristischen Schritte eingeleitet, da keine reale Chance besteht, das Geld jemals wieder zurückzubekommen.“ Aber jeder weitere Schritt hätte erneut Kosten verursacht, erklärt Frenzel weiter. Um doch noch irgendwie zu ihrem Geld zu kommen, könnte das Landratsamt eine Zwangsversteigerung anstreben. Einen solchen Fall gab es erst kürzlich mit dem Erbgericht in Schöna. Im Bielatal werde es das aber nicht geben, heißt es aus dem Landratsamt. „Das Grundstück besitzt aufgrund des derzeitigen Zustandes keinen Wert“, erklärt Frenzel. Stattdessen würde es weitere Kosten verursachen. In Rosenthal-Bielatal setzt man dagegen große Hoffnungen in eine Zwangsversteigerung. Im Gemeinderat spekuliert man damit, dass die Gemeinde so Eigentümer der Brache werden und diese dann mit Fördermitteln abreißen lassen könnte. Auch wenn man wegen der Förderrichtlinie eine solche Fläche nicht sofort wieder veräußern kann: Eine Grünfläche wäre allemal besser als die jetzige Ruine. Ob die Gemeinde diesen Weg jedoch gehen kann, muss noch geprüft werden.