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Aus Eifersucht zum Messer gegriffen

Ein 29-Jähriger hat vor der Scheune in Dresden seine Freundin niedergestochen. Der Mann wurde nun verurteilt.

Von Alexander Schneider
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Der Fall wurde am Landgericht in Dresden verhandelt.
Der Fall wurde am Landgericht in Dresden verhandelt. © Symbolfoto: Fabian Deicke

Er stand wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht Dresden – am Ende verurteilte ihn die Schwurgerichtskammer jedoch wegen gefährlicher Körperverletzung. Ghaleb N., ein Fischer aus Tunesien, der seit Anfang 2018 in Dresden lebte, wurde verdächtigt, seiner Freundin Lucie O., eine 32-jährige Obdachlose aus Tschechien, aus Eifersucht mit einem Messer schwer verletzt zu haben. Vor dem massiven Übergriff am Sonntagvormittag des 29. Juli 2018 hatte das Paar stundenlang auf dem Scheune-Vorplatz in der Neustadt gestritten. N. sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Der Vorsitzende Richter Herbert Pröls sprach von einer „Gewaltorgie“. Nachdem der Angeklagte seiner Freundin zwei Schnittwunden am Hals beigebracht habe – die Geschädigte hatte geglaubt, geschlagen worden zu sein und erst später ihr Blut und das Messer in N.s Hand wahrgenommen – habe er ihr eine weitere Schnittwunde am Oberarm zugefügt. Danach habe er der am Boden liegenden Frau so massiv ins Gesicht geschlagen, dass sie Schädelbrüche erlitt. Glücklicherweise sei sie jedoch nicht lebensbedrohlich verletzt worden.

Das Paar kannte sich bereits seit einigen Monaten, „lebte gemeinsam auf der Straße und in den Tag hinein“, wie es Verteidiger Jürgen Saupe formulierte. Ab und an übernachteten sie in einem Zelt im Alaunpark, kamen auch bei Bekannten unter. Das Paar habe sich immer wieder gestritten, O. sei auch früher schon von N. geschlagen worden, so der Richter. Doch trennen konnten sich beide offenbar auch nicht. Am Vorabend der Tat hatte O. einen Schlafplatz bei einem Bekannten, wollte N. auch mitnehmen. Doch N., der als kontrollwütig beschrieben wurde, wollte nicht. So habe sich der lange Streit entzündet.

Der Angeklagte, der sich angeblich nicht an die Tat erinnern könne, jedoch weder unter Alkohol noch unter Drogen gestanden habe, muss nun für drei Jahre und vier Monate ins Gefängnis.