Bautzen
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Schirgiswalde-Kirschau wiederholt Wahl 

Das Landratsamt erklärte die Wahl der Ortschaftsräte für ungültig. Das hat gravierende Folgen.

Von Katja Schäfer
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In Schirgiswalde-Kirschau muss neu gewählt werden.
In Schirgiswalde-Kirschau muss neu gewählt werden. © dpa

Schirgiswalde-Kirschau. In Schirgiswalde-Kirschau gibt es dieses Jahr einen zusätzlichen Wahl-Sonntag. Unfreiwillig. „Die am 26. Mai erfolgte Wahl der Ortschaftsräte ist vom Landratsamt für ungültig erklärt worden, weil bei der Kandidatenaufstellung formelle Fehler gemacht wurden. Sie muss deshalb wiederholt werden“, berichtet Bürgermeister Sven Gabriel (FDP).

Die Kreisbehörde bestätigt das und nennt den Grund dafür. „Bei der Aufstellung der Bewerber für die Wahlvorschläge der beiden Wählervereinigungen ,Freie Wähler Schirgiswalde-Kirschau’ und ,Gemeinsam für Schirgiswalde-Kirschau’ haben Personen an der Abstimmung teilgenommen, die in den jeweiligen Ortschaften nicht wahlberechtigt waren“, erklärt Sarah Günther von der Pressestelle des Landratsamtes Bautzen. Sie betont: „Dies ist nach den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes nicht zulässig.“ Bemerkt wurde das Problem im Nachgang der Kommunalwahlen. „Durch das Landratsamt konnten diese Fehler im Vorfeld nicht erkannt werden, da die entsprechenden Unterlagen erst im Rahmen der Wahlprüfung vorgelegt wurden“, sagt Sarah Günther.

Im Mai wählten die Einwohner von Schirgiswalde-Kirschau neben den Mitgliedern für das Europaparlament, für den Kreistag und für den Stadtrat auch die Ortschaftsräte für Schirgiswalde, Kirschau, Crostau und Rodewitz/Spree. Insgesamt hatten dafür 36 Frauen und Männer kandidiert, und reichlich 3 500 Wähler setzten ihre Kreuzchen. In Crostau waren sechs Sitze zu vergeben, in den anderen drei Orten jeweils fünf Sitze. „Jetzt muss das ganze Prozedere neu durchgeführt werden“, ärgert sich Sven Gabriel. Das reicht von der Nominierung der Kandidaten über das Drucken der Stimmzettel bis hin zur Wahl“,

Um die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten, ist der Stadtrat kurzfristig zu einer außerplanmäßigen Sitzung zusammengekommen. Als Termin für die Wiederholung der Ortschaftsratswahlen wurde der 10. November dieses Jahres festgelegt. Sie am gleichen Tag wie die Landtagswahl – also am 1. September – durchzuführen, wenn in Schirgiswalde-Kirschau ohnehin die Wahllokale besetzt sind, sei aufgrund der einzuhaltenden Fristen nicht möglich, bedauert Sven Gabriel.