Die Schlägerei und Sachbeschädigung in der Nacht zum 7. Februar dieses Jahres im Oderwitzer Jugendclub wird für den Haupttäter keine gerichtlichen Folgen haben. Das erklärte Holger Maaß, Richter am Zittauer Amtsgericht, auf Nachfrage der Sächsischen Zeitung. Grund dafür ist, dass ein Verfahren gegen den Beschuldigten eingestellt ist, da der Mann in der Schweiz wohnt und ihm die Anklage nicht wirksam zugestellt werden konnte. „Damit hätte man das Verfahren auf unbestimmte Zeit nicht weiterbetreiben können“, so Maaß.
Außerdem wurde der Beschuldigte in einem anderen Verfahren am 30. Juni dieses Jahres wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs unter anderem zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 70 Euro verurteilt, erklärte Holger Maaß. Gegenstand des Verfahrens war ein schwerer Verkehrsunfall, den der 27-jährige Angeklagte im Mai dieses Jahres mit seinem Motorrad verursacht hat. „Im Hinblick auf dieses Urteil hat die Staatsanwaltschaft Görlitz beantragt, das Verfahren zur Tat im Jugendclub Niederoderwitz einzustellen und nicht gegebenenfalls Jahre zu warten, bis es – nach erfolgreicher Zustellung der Anklageschrift – fortgesetzt werden kann“, erklärte Richter Maaß. Das Urteil wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs ist seit dem 8. Juli rechtskräftig, das Verfahren damit abgeschlossen, so Maaß.
Bei der Veranstaltung im Februar hatte der 27-Jährige ein Mitglied des Oderwitzer Jugendclubs mehrfach ins Gesicht geschlagen. Bei seiner Flucht ging auch Club-Inventar kaputt. Als möglicher Tat-Hintergrund wurde eine persönliche Fehde zwischen beiden Beteiligten vermutet. (SZ/se)