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Schläger kommt mit Geldstrafe davon

Wegen gefährlicher Körperverletzung muss der ehemalige NPD-Kandidat Jan Häntzschel 3 300 Euro zahlen.

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© Symbolfoto/dba

Von Helene Krause

Döbeln. Jan Häntzschel wird gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen vorgeworfen. Vor dem Amtsgericht Döbeln wird ihm deshalb der Prozess gemacht. Am Montag wurde die Verhandlung fortgesetzt. Der zweite Termin war notwendig, weil weder Richter René Stitterich noch die Staatsanwaltschaft zunächst klären konnten, ob sich die Taten so zugetragen hatten, wie sie in der Anklageschrift stehen. Grund dafür war, dass der Beschuldigte die Vorfälle bestritt und Zeugen fehlten.

Bei der Kundgebung der NPD Mittelsachsen am 13. Februar 2015 auf dem Obermarkt in Döbeln war Jan Häntzschel der Hauptordner und der stellvertretende Versammlungsleiter. Doch an diesem Abend hatten sich auf dem Obermarkt nicht nur Rechte versammelt. In der Marktstraße stand ein Trupp linker Gegendemonstranten. Um die beiden Lager zu trennen und es nicht zu einer Eskalation kommen zu lassen, waren Polizisten am Versammlungsort. Auf einen der Beamten, der den Döbelner Neonazi Stefan Trautmann im Griff hatte, soll Jan Häntzschel mit erhobener rechter Faust und wutverzerrtem Gesicht zugerannt sein und versucht haben, den Beamten zu schlagen. Des Weiteren soll er kurz zuvor eine Passantin mit einer Eisenstange oder einer Holzlatte geschlagen haben. Auch die Stange soll er in der erhobenen Rechten gehalten haben. Obwohl zwei Polizisten als Zeugen den Beschuldigten in der ersten Verhandlung schwer belasteten, konnte die Passantin nicht sagen, ob der Angeklagte einen Gegenstand in der Hand gehabt hat oder nicht. Sie verspürte nur eine leichte Berührung an der Schulter. Verletzt wurde sie nicht. Die Berührung kann, nach Ansicht des Verteidigers, Rechtsanwalt Alexander Lindner aus Aue auch eine Berührung mit der Hand gewesen sein.

Ordnungsgeld auferlegt

Zum zweiten Termin wurden weitere Zeugen gehört, um den Sachverhalt endgültig zu klären. Doch auch zu dieser Verhandlung fehlte eine Zeugin. Sie ließ dem Gericht ein Schreiben zu kommen, dass sie nichts gesehen habe und deshalb zur Tat nichts sagen könne. Außerdem hätte ihr der Arbeitgeber nicht freigegeben. Die Erklärung ersparte der Frau allerdings nicht, dass Richter René Stitterich ihr ein Ordnungsgeld von 150 Euro auferlegte oder ersatzweise eine Ordnungshaft von sechs Tagen. Nach dem Tatgeschehen hatte sie sich als Zeugin bei der Polizei gemeldet.

Die beiden anderen Zeugen konnten zu den Taten wenig sagen. Ein Zeuge hat zwar gesehen, dass Jan Häntzschel zur Tatzeit einen Gegenstand in der Hand hielt, aber ob das eine Holzstange oder eine aus Eisen war, erkannte er nicht. Auch wusste er nicht, ob er die Geschädigte geschlagen hat oder nicht. Eine weitere Zeugin erklärte, dass die Geschädigte ihr erzählt habe, dass Jan Häntzschel mit einer Stange auf sie zugekommen wäre und sie eine Berührung auf der Schulter verspürt hätte. Gesehen hat sie es nicht.

Freispruch gefordert

Staatsanwalt Maximilian Kuka sah die Taten als erwiesen an. Allerdings hielt er den Vorfall mit dem Schlag auf die Passantin nur für einen Versuch der gefährlichen Körperverletzung. „Sie wurde nicht verletzt“, sagte er. Er plädierte für beide Straftaten auf eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten. Die Strafe soll auf zwei Jahre Bewährung ausgesetzt werden. Verteidiger Rechtsanwalt Alexander Lindner dagegen sah die Taten nicht als erwiesen an. „Dass der Angeklagte auf den Polizisten losgerannt ist, mag sein“, sagte er. „Aber wenn er auf ihn zuläuft, muss er nicht zwangsläufig schlagen.“ Und im Falle der Passantin meinte er, dass keiner der Zeugen genau sagen konnte, ob sein Mandant einen Gegenstand in der Hand hatte oder nicht. Er forderte für beide Taten Freispruch.

Richter Stitterich verurteilt den Angeklagten wegen des Versuchs der gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 3300 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.