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Schloss Kuckuckstein auf der Kippe

Gegen den Rat des Gerichts will Liebstadt den Prozess gegen den Besitzer fortführen – ein Risiko für Stadt und Schloss.

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© Daniel Förster

Von Carina Brestrich

Liebstadt. Der Rechtsstreit um das Schloss Kuckuckstein in Liebstadt geht weiter. Der Stadtrat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am Dienstag einen Vergleich mit der Schlossgesellschaft „Global Castle Management“ einstimmig abgelehnt. Liebstadt folgt damit nicht dem Vorschlag des Gerichts. Dieses hatte geraten, Schlossherr Ralph Neunteufel solle das Denkmal wieder an die Stadt zurückgeben. Im Gegenzug sollte die Stadt den beim Verkauf 2007 erhaltenen Kaufpreis von 160 000 Euro zurückzahlen. Doch diese Kompromisslösung ist nach der Entscheidung der Räte vorerst vom Tisch. Stattdessen droht das, was das Gericht eigentlich vermeiden wollte: ein jahrelanges, teures Verfahren.

Bereits seit vier Jahren stehen sich Liebstadt und die Schlossgesellschaft von Neunteufel vor Gericht gegenüber. Liebstadt hatte das Unternehmen verklagt – auf eine Vertragsstrafe bis zu 500 000 Euro und auf die Rückübertragung des Schlosses. Nach Ansicht der Stadt habe die Schlossgesellschaft nicht die im Kaufvertrag festgehaltenen Sanierungspflichten erfüllt. Die Schlossgesellschaft widerspricht, kann laut Gericht und Stadt aber nicht die nötigen Nachweise liefern. Zudem hatten der Richter und seine Beisitzer den Kaufvertrag als zu unscharf und als teilweise widersprüchlich kritisiert.

Am Ende kam der Schlossgesellschaft der Vorschlag des Gerichts sehr entgegen. Nach den seit Jahren andauernden Streitigkeiten hatte Schlossherr Neunteufel gehofft, endlich mit dem Thema abschließen zu können. Die Schlossgesellschaft griff deshalb den Vorschlag des Gerichts auf und bot basierend darauf der Stadt am Dienstag einen Vergleich an. „Die Entscheidung der Stadt ist bedauerlich für das Schloss und alle Beteiligten“, sagte Neunteufels Rechtsanwalt, Friedrich Cramer, am Mittwoch.

Liebstadts Bürgermeister Hans-Peter Retzler (Die Linke) hält die Entscheidung dagegen für ein eindeutiges Zeichen: „Die Stadt wird nicht einknicken“, sagt er. Jahrelang sei sie hingehalten worden, nun werde der Besitzer plötzlich aktiv. Das lässt die Stadt allerdings misstrauisch werden: „Wir werden nicht die Katze im Sack kaufen“, sagt Retzler. Um stattdessen den Zustand des Schlosses bewerten zu können, fordert der Stadtrat eine aussagekräftige Dokumentation. Schließlich müssten sich bei einem Vergleich immer beide Seiten aufeinander zu bewegen, sagt Retzler. Vergangene Woche hatte er sich deshalb mit einem Sachverständigen im Schloss umschauen wollen.

Der Bauexperte musste jedoch draußen bleiben. Denn die Schlossgesellschaft hatte die Stadträte zwar eingeladen, sich ein Bild vom Zustand zu machen. Einen Gutachter aber werde sie nicht hineinlassen. Nicht nur, weil seine Eindrücke vor Gericht verwendbar wären: „Die Einschaltung eines Gutachters war im Vergleich des Gerichts auch nicht vorgesehen – egal, ob das Schloss in den vergangenen neun Jahren an Wert gewonnen oder verloren hat“, begründet Rechtsanwalt Cramer.

Für Liebstadt aber ist dies ein wichtiger Faktor. Denn schon vorm Verkauf des Schlosses konnte die Stadt sich eine Sanierung nicht leisten. Nun den vollen Kaufpreis wieder zurückzahlen zu müssen, würde den Haushalt erheblich belasten. Allerdings: Mit der jüngsten Entscheidung könnten sich die Kosten für die Stadt auch drastisch erhöhen. Denn wie das Verfahren ausgeht und wer am Ende die Kosten trägt, ist unklar. Dass es sie treffen könnte, darauf scheint sich die Stadt einzustellen.

Für das Denkmal selbst ist die Absage der Stadträte alles andere als zuträglich. Denn weil die Kommune vom Kaufvertrag zurückgetreten ist, kann die Schlossgesellschaft vorerst kein Geld in Reparaturen oder andere Sanierungen stecken. „Es gibt nun eine Art Schwebezustand“, sagt Rechtsanwalt Cramer. Sobald Neunteufel investiere, könne er zwar im Falle einer Rückübertragung Ansprüche gegen die Stadt geltend machen. Das würde aber das Verfahren zusätzlich komplizieren. „Es müsste dann beispielsweise geklärt werden, ob die Aufwendungen tatsächlich nötig gewesen wären“, sagt Cramer.

Momentan stünden am Schloss zwar keine dringlichen Arbeiten an, sagt der Rechtsanwalt. Das aber könnte sich in den nächsten Jahren noch ändern. Bis zu einem Ende des Verfahrens können gut bis zu fünf Jahre vergehen, schätzen Beobachter.