Von Marcus Scholz
Löbau. Das Schild mit der schwarzen 50 auf weißem Grund, eingerahmt mit einem roten Ring, sorgt dieser Tage für Verwunderung in Löbau. Denn im Stadtteil Ost darf, wo kürzlich nur Tempo 30 erlaubt gewesen ist, wieder 50 gefahren werden. Und zwar im Bereich zwischen Skiwiese und Marschnerstraße. Anwohner Hans Nitsche kann das überhaupt nicht nachvollziehen. Seit der Tempoänderung habe der Straßenlärm enorm zugenommen und sei störend. „Der Wechsel von Tempo 30 auf Tempo 50 ist völlig unsinnig. Zumal die Straße an einem Wohngebiet vorbeiläuft“, sagt er.
Mittlerweile hat sich auch die Stadt Löbau zum Schildertausch geäußert. „Es wurde über die Geschwindigkeitsbegrenzung diskutiert und dabei ist festgestellt worden, dass Tempo 30 nicht mehr notwendig ist“, sagt Sprecherin Eva Mentele. Zusammen mit der Polizei habe die Stadt eine Verkehrsschau gemacht und danach sei die Entscheidung gefällt worden. Die dazugehörige Begründung lautet so: „Zwischen Marschnerstraße und Skiwiese gibt es nur einen einseitigen Gehweg. Da kann auch Tempo 50 gefahren werden.“
Neben Hans Nitsche können diese Entscheidung auch andere Löbauer nicht verstehen. Auf Facebook bezeichnen einige die Geschwindigkeitsänderung als unlogisch, oder gar Kalkül der Stadt. Andere fragen sich, ob sie jetzt ihre bereits verbüßten Blitzerstrafen erstattet bekommen. Nutzer Didi Eimi hat eine ganz spezielle Erklärung für den Schildertausch. „Weil die Stadt einen Prozess wegen einem Blitzer in der 30-Zone verloren hat, wurde das Abzocken da eingestellt.“, teilt er auf Facebook mit. Stadtsprecherin Mentele weist das aber zurück. „Das hat nichts mit einem verlorenen Verfahren zu tun“, sagt sie.
Ob die Geblitzten jetzt Anspruch auf Rückerstattung ihrer Strafen haben, erklärt der Zittauer Rechtsanwalt Torsten Mengel, Experte für Verkehrsrecht. „Man muss sich schon an die entsprechenden Verkehrsschilder halten“, sagt er. Deswegen werde wohl niemand seine früheren Geldbußen erstattet bekommen. Allerdings sagt Mengel auch, dass es sich durchaus lohnen würde, gerichtlich gegen die oftmals teuren Blitzerfotos vorzugehen. Zurzeit werden alle Bußgeldverfahren am Zittauer Amtsgericht verhandelt. „Die zuständigen Richter haben in der Regel sehr viel Augenmaß für solche Angelegenheiten“, sagt Mengel. Das bedeutet, dass die Chancen auf Einstellung eines Verfahrens oder Minderung einer Strafe, ziemlich hoch sind. Um diese Chancen zu erhöhen, rät Mengel sich immer einen fachkundigen Anwalt zur Hilfe zu nehmen. „Mit guter Argumentation ist die Wahrscheinlichkeit immer groß, straffrei aus einem Blitzerärger herauszukommen.“, sagt er und empfiehlt Verkehrsteilnehmern sich zusätzlich noch durch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abzusichern. Wie man gegen einen Blitzerbescheid vorgehen sollte, erklärt Mengel so: „Einspruch gegen den Bescheid einlegen, damit geht dieser automatisch vom Landkreis an das zuständige Amtsgericht. Das wiederum verschickt dann Vorladungen zu einer Gerichtsverhandlung.“
Die Möglichkeit diese Variante umzusetzen, werden einige Verkehrsteilnehmer sicher bekommen. Denn, die Stadt Löbau will trotz neuer Tempo-50-Regelung weiter im Stadtteil Ost blitzen. Laut Eva Mentele seien die Blitzgeräte aber sowieso schon großzügig eingestellt. Bei Tempo 30 werde erst ab zehn Kilometer pro Stunde mehr der Messsensor ausgelöst, sagt sie.