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Schöffen gesucht – auch in Kamenz

Die Wahl der ehrenamtlichen Richter erfolgt für fünf Jahre. Um das Amtsgericht Kamenz und das Landgericht Dresden kümmern sich dabei Stadt und Kreis mit.

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Für die fünfjährige Amtszeit von 2019 bis 2023 werden wieder Schöffen und Jugendschöffen gesucht. Die Wahl findet in diesem Jahr statt. Gesucht werden dabei auch in Kamenz Frauen und Männer, die am Amtsgericht Kamenz und Landgericht Dresden als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Stadt Kamenz und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Bautzen wollen doppelt so viele Kandidaten vorschlagen, wie ehrenamtliche Richter benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte die Haupt- und Hilfsschöffen aus.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt wohnen und am 1. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl natürlich ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige und Religionsdiener sollen nicht Schöffen werden, heißt es.

Sie müssen aber über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt vonnöten.

Die Bewerbungsfrist in Kamenz endet am 30. April. Es ist vorgesehen, dass der Stadtrat in seiner Sitzung am 20. Juni über die Vorschlagsliste entscheidet. Auf der Internetseite der Stadt Kamenz und im Bürgerservice des Rathauses wird ein Bewerbungsformular zur Verfügung gestellt. (SZ)