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Schülerrat darf zur Klimakonferenz 

Eine Schülerin mit Verbindungen zur AfD wollte der Schülervertretung die Teilnahme untersagen und reichte einen Antrag beim Verwaltungsgericht ein. 

Von Andrea Schawe
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Das Plakat zur Klimakonferenz am Samstag in Leipzig.
Das Plakat zur Klimakonferenz am Samstag in Leipzig. © www.sachsen.de

Dresden. Das Verwaltungsgericht Dresden hat am Donnerstag entschieden, dass Sachsens Landesschülerrat an der Schüler-Klimakonferenz beteiligt sein darf. Eine Schülerin aus Dresden hatte einen Eilantrag eingereicht, der das untersagen wollte. Die 14-Jährige wird von dem Anwalt Joachim Keiler vertreten, der Landesvize der AfD in Sachsen ist.

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hatte die Veranstaltung als Reaktion auf die „Fridays for future“-Proteste ins Leben gerufen. Sie wird von der Staatskanzlei zusammen mit dem Landesschülerrat organisiert. Dagegen ging die Schülerin vor, weil der Landesschülerrat seine auf das Leben an den Schulen bezogenen Aufgaben überschreite und sich allgemeinpolitisch betätige, obwohl ihm das durch das sächsische Schulrecht ausdrücklich untersagt sei. Der Landesschülerrat mache Klimapolitik gemeinsam mit der Staatsregierung. Die Veranstaltung sei nicht ergebnisoffen geplant und organisiert, sondern der Klimawandel und seine Beeinflussbarkeit würden einfach unterstellt. 

Landesschülersprecher Noah Wehn hatte das Engagement bei der Konferenz damit verteidigt, dass es Aufgabe der Schülervertretung sei, sich mit Themen auseinanderzusetzen, die die Schüler bewegen. „Wenn Tausende auf die Straße gehen, um für eine bessere Klimapolitik zu demonstrieren, und wir diese Bewegung einfach ignorieren würden, würden wir an unserem Mandat vorbeiarbeiten.“ Der Landesschülerrat begreife sich nicht als klimapolitischer Aktivist, sondern als Plattformgeber.

Die Richter teilten die Auffassung des Landesschülerrates, dass in der Mitveranstaltung der Klimakonferenz keine unzulässige allgemeinpolitische Betätigung zu sehen sei und lehnten den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab, teilte Gerichtssprecher Robert Bendner mit. Der Landesschülerrat habe mit der Beteiligung seinen schulpolitischen Aufgabenbereich nicht verlassen, weil das Gremium landesweite Veranstaltungen für Schüler anbieten dürfe, wenn es sich dabei eigener politischer Agitation und einer Einflussnahme auf die Schülerschaft enthalte. „Die Vertreter des Landesschülerrates hätten für die Veranstaltung geworben, aber gerade kein eigenes klimapolitisches Statement abgegeben“, so Bendner.

Positiv nimmt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer auf. Auf Twitter schreibt er: "Das Urteil ist gut, die Konferenz hätte aber in jedem Fall stattgefunden. So weit kommt es noch - dass wir uns das Wort verbieten lassen! Grüße an den Landesschülerrat".

Am Sonnabend können bis zu 1.000 Jugendliche an der Universität Leipzig mit zahlreichen Experten über Klimaschutz diskutieren. Auch Kultusminister Christian Piwarz sowie Umweltminister Thomas Schmidt (beide CDU) werden erwartet.