Von Marcus Herrmann
Die Ausgangslage ist klar: Schulleiterin, Pädagogen und Eltern der Natur- und Umweltschule (NUS) am Manfred-von-Ardenne-Ring 20 können nach jetzigem Stand die nächsten Schuljahre planen. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Dresden die Pläne der Sächsischen Bildungsagentur (SBA) abgewiesen, die den Betrieb der Schule zum neuen Jahr eigentlich einstellen wollte. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht. Trotzdem werde die Bildungsagentur die Entscheidung und damit die Weiterführung des Schulbetriebs vorerst so tolerieren, erklärt die SBA-Pressereferentin Katrin Reis. Allerdings weist Reis mit Nachdruck darauf hin, dass der Richterspruch vorläufig sei.
„Ob die vom Verwaltungsgericht Dresden herangezogene Begründung für eine Genehmigung der Schule ausreicht, bleibt einer abschließenden Prüfung durch das Sächsische Oberverwaltungsgericht vorbehalten“, sagt die Pressereferentin. Heißt konkret: Die SBA beschäftigt sich weiter mit der Umwelt- und Naturschule und hofft auf eine andere Entscheidung durch das Oberverwaltungsgericht. Wann deren Prüfung beendet sein wird, steht derzeit noch nicht fest.
Probleme mit der SBA hat die seit vier Jahren bestehende Umweltschule schon länger. Sie rühren im Wesentlichen daher, dass die Bildungsagentur den Lehrplan der freien Schule an denen staatlicher misst. Deshalb gibt es regelmäßig hohe Auflagen für den weiteren Betrieb der NUS.
Dessen Verantwortliche setzen deshalb auf einen fachlichen Austausch mit der SBA, der über neue Partnerschaften und Netzwerke gelingen soll. Dabei gehe es vor allem darum, individuelle Tages- und Wochenpläne und von staatlichen Schulen abweichende Lern- und Projektzeiten besser für die Bildungsagentur verständlich zu machen, sagt Katrin Förster vom Träger der Einrichtung, dem Verbund sozialpädagogischer Projekte.
Darüber hinaus möchte sich die Schulleitung noch stärker mit anderen freien Schulen verständigen und konsequent Verbindungen zu Stiftungen oder starken Partnern aus der Wirtschaft suchen. So soll nach und nach der Weg zur endgültigen Akzeptanz durch die SBA gelingen. Doch selbst ohne diese steht einem neuen Schuljahr erst einmal nichts im Wege – bis zur endgültigen Prüfung durch das Sächsische Oberverwaltungsgericht.