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Schulbusse: Eltern zahlen vorerst nichts

Trotz Schulschließung mussten Eltern weiter Geld zur Schülerbeförderung beisteuern. Jetzt setzt der Landkreis Bautzen die Abbuchung aus - vorläufig.

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So viele Schüler wie vor rund einem Jahr, als dieses Foto an einer Haltestelle in Großdubrau entstand, steigen derzeit nirgends in Schulbusse. Die meisten lernen zu Hause.
So viele Schüler wie vor rund einem Jahr, als dieses Foto an einer Haltestelle in Großdubrau entstand, steigen derzeit nirgends in Schulbusse. Die meisten lernen zu Hause. © Archivfoto: SZ/Uwe Soeder

Bautzen. Der Landkreis Bautzen zieht vorerst keine Eigenanteile für die Schülerbeförderung ein. „Am 5. Mai erfolgt keine Abbuchung“, informiert Landkreis-Pressesprecherin Cynthia Thor.

Die meisten Schüler haben eine Jahreskarte und benötigen diese derzeit nicht, weil für sie kein Unterricht in den Schulen stattfindet. Aufgrund der unklaren Lage zur weiteren Entwicklung habe der Landkreis die Fahrkarten aber nicht abbestellen können, sagt die Sprecherin. Bisher mussten Eltern die Eigenanteile wie üblich bezahlen. Seit 20. April besuchen zwar die Abschlussklassen wieder die Schulen im Landkreis. Wann weitere Schüler den Schulbesuch aufnehmen können, ist jedoch noch nicht absehbar.

„Die Aussetzung der Abbuchung hat vorläufigen Charakter“, betont Cynthia Thor.  Wie endgültig mit der Zahlung der Eigenanteile im Zusammenhang mit den Corona-bedingen Schulschließungen verfahren wird, werde weiterhin geprüft. Dabei geht es auch darum, ob und wie die gezahlten Eigenanteile entweder zurückerstattet oder mit künftigen Fahrscheinen verrechnet werden. Eine Entscheidung dazu könne erst erfolgen, wenn der normale Schulbetrieb wieder aufgenommen wurde, hatte das Landratsamt Mitte des Monats informiert. Die Kreisverwaltung will einen Vorschlag erarbeiten und dem Kreistag zur Entscheidung vorlegen.

Den Hauptanteil der Kosten für die Schülerbeförderung trägt der Landkreis. Eltern müssen für jedes Schulkind 13 Euro im Monat beisteuern; für höchstens elf Monate pro Schuljahr. Ein höherer Eigenanteil fällt an, wenn das Kind nicht die nächstgelegene Schule besucht. (SZ)

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