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Schuldspruch für Pyro-Fans

Nach dem Aufstieg des FSV Zwickau vor einem Jahr war der Jubel groß. Die Party vor dem Rathaus zog jedoch Ermittlungen nach sich, weil einige Fans Pyrotechnik abbrannten und andere verletzten.

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© Symbolbild: dpa

Zwickau. Schuldspruch im Prozess um das Abbrennen von Pyrotechnik bei der Aufstiegsfeier des FSV Zwickau: Weil sie im Mai 2016 inmitten einer Menschenmenge Feuerwerkskörper und Rauchtöpfe abgebrannt haben, sind zwei Fußballfans am Donnerstag vor dem Amtsgericht Zwickau wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Bei der Feier vor dem Zwickauer Rathausbalkon mit 5 000 Menschen waren acht Personen verletzt worden, sie erlitten zum Teil Verbrennungen.

Ein 27-Jähriger soll drei Monate ins Gefängnis, weil er zum Tatzeitpunkt unter Bewährung gestanden hatte. „Bei Ihnen ist das Maß einfach voll“, sagte Richter Heiko Eisenreich. Der Zwickauer hat demnach bereits zwölf Einträge im Vorstrafenregister.

Der zweite Angeklagte erhielt eine Geldstrafe von 800 Euro. Der 23 Jahre alte Mann hatte die Tat zugegeben und sie als Riesenfehler bezeichnet. Dass er damit andere gefährde, habe er nicht bedacht. Das allerdings kauften ihm weder Richter noch Ankläger ab - beide nach eigener Aussage ebenfalls langjährige Fußballfans. Wohin ein solch „falsches Fanverständnis“ führe, hätten zuletzt wieder die Anhänger von Dynamo Dresden gezeigt, sagte Oberstaatsanwalt Holger Illing mit Blick auf die Ausschreitungen in Karlsruhe.

Am ersten Verhandlungstag vergangenen Dienstag war das Verfahren gegen zwei weitere Männer bereits gegen eine Geldauflage von 2 000 Euro vorläufig eingestellt worden. Die Beschuldigten konnten alle durch Foto- und Videoaufnahmen von der Aufstiegsparty identifiziert werden. Der Verteidiger des 27-Jährigen kündigte nach dem Urteilsspruch Berufung an. (dpa)