Die Schulsporthallen in Trägerschaft des Landkreises Görlitz werden ab kommendem Montag, dem 28. Mai, wieder für den Vereinssport geöffnet. Dabei bleibt die Einhaltung der notwendigen Hygienevorschriften oberstes Gebot. Ausgenommen davon ist die Sporthalle des Beruflichen Schulzentrums in Zittau, da diese bis zum Schuljahresende für Unterricht und Prüfungen benötigt wird.
Gleichzeitig weist das Landratsamt Görlitz darauf hin, dass ärztliche Bescheinigungen, die Kinder nach der Wiederöffnung der Schulen von der Schulplicht befreien, weil sie wegen einer Grund-Erkrankung zu Covid-19-Risiko-Personen gehören, weder vom Gesundheitsamt ausgestellt noch von der Landkreisverwaltung gegenüber den Hausärzten initiiert werden können. Das Vorliegen einer Grund-Erkrankung, die die körperliche Abwehrfähigkeit gegen eine Sars-CoV-2-Infektion wesentlich verringert, könne nur vom zuständigen Hausarzt oder Facharzt beurteilt werden. (red/mp)