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Schwangere aus Mordlust getötet?

Die 18-jährige Maria aus Zinnowitz wurde auf der Insel Usedom brutal ermordet. Die beiden mutmaßlichen Täter stehen nun vor Gericht.

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Kerzen und Blumen stehen vor dem Eingang des Hauses in Zinnowitz, in dem am 19. März 2019 eine 18-jährige Frau tot aufgefunden wurde.
Kerzen und Blumen stehen vor dem Eingang des Hauses in Zinnowitz, in dem am 19. März 2019 eine 18-jährige Frau tot aufgefunden wurde. © Stefan Sauer/dpa

Stralsund. Für den Mord an der 18-jährigen Maria K. aus Zinnowitz auf Usedom müssen sich von Dienstag an ein 19- und ein 21-Jähriger vor dem Landgericht Stralsund verantworten. Ihnen wirft die Staatsanwaltschaft vor, Mitte März die schwangere Maria heimtückisch und aus Mordlust getötet zu haben. Die jungen Männer wollten einen Menschen sterben sehen, wie es vom Gericht hieß. 

Das Verbrechen hatte für Entsetzen in der Region gesorgt. Anfang April hatte Pastorin Christa Heinze bei einer Gedenkandacht mit rund 70 Menschen in die Zinnowitzer Kirche von Fassungslosigkeit, Ratlosigkeit und Ohnmacht angesichts der Gewalt gesprochen.

Die beiden Deutschen aus Zinnowitz und einem Nachbarort waren einen Monat nach der Tat festgenommen worden. Die Tatwaffe ist bis heute verschwunden. In der Untersuchungshaft haben sie sich den Angaben zufolge gegenseitig belastet. Der 19-Jährige habe eingeräumt, zugestochen zu haben. Insgesamt seien aber beide Aussagen noch nicht deckungsgleich, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Für den Prozess sind bis zum 30. August insgesamt fünf Verhandlungstage angesetzt. 21 Zeugen und drei Sachverständige sind geladen.

Dem älteren Angeklagten droht nun laut Gericht im Falle einer Verurteilung wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe. Bei dem Jüngeren könnten sich wegen Mordes mehrere Strafmöglichkeiten ergeben. Im Falle der Anwendung von Jugendstrafrecht droht ihm eine bis zu zehn Jahre dauernde Jugendstrafe. Sollte die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden, könnte die Haftzeit auf 15 Jahre ausgeweitet werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. (dpa)