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Schwarzbau führt vor Gericht

Ein Mann aus Grimma ging gegen einen Bußgeldbescheid in Einspruch. Er soll an der Talsperre Kriebstein ohne Genehmigung gebaut haben.

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© dpa

Von Helene Krause

Grimma. Im dritten Quartal 2016 soll ein 57-jähriger Mann aus Grimma in der Weilbergsiedlung an der Talsperre Kriebstein begonnen haben, einen Erweiterungsbau an seinen Bungalow zu errichten. Für das Bauvorhaben hatte er aber keine Genehmigung. Trotzdem baute er weiter. Das Bauamt kam dahinter. Der 57-Jährige erhielt einen Bußgeldbescheid und sollte 600 Euro zahlen. Dagegen ging er in Einspruch.

Das Gebiet, in dem der Bungalow steht, befindet sich in einem Wochenendbereich. Seit kurzem hat das zuständige Bauamt eine Mitarbeiterin, die die Bauten in dem Gebiet auf Verstöße kontrolliert. Durch eine Kontrolle kam die Behörde dem Angeklagten auf die Schliche. Der Beschuldigte betreibt ein Bauplanungsbüro mit angegliedertem Baubetrieb. Zum Vorwurf sagte er, dass er für eine Terrassenüberdachung laut Sächsischer Bauordnung keine Genehmigung brauche. Terrassenüberdachungen bis 30 Quadratmeter, Gebäude bis zehn Quadratmeter bebaute Fläche und Konstruktionsteile, die durch eindringende Nässe nicht mehr tragfähig sind und erneuert werden müssen, seien danach genehmigungsfrei. Einen kleinen Schuppen, den er neben der Erweiterung der Terrassenüberdachung angefangen hatte zu bauen, hat er inzwischen abgerissen. Für den Rückbau hat er eine Bestätigung und den Gebührenbescheid des Bauamtes erhalten. „Ich bin jeden Tag mit der Sächsischen Bauordnung konfrontiert“, so der Beschuldigte. „Ich habe mich in deren Rahmen bewegt.“ Eine Prozessbeobachterin der Gemeinde Kriebstein war in der Verhandlung anwesend. Als Zeugin aussagen durfte sie nicht,weil die Genehmigung der Behörde fehlte. Sie meinte jedoch, dass sich der Angeklagte die Teile aus der Bauordnung heraussucht, die ihm passend kämen. „Sobald man in die Statik eines Gebäudes eingreift, ist alles genehmigungspflichtig“, so die Behördenangestellte. Und Richter Janko Erlich, dem eine Bauzeichnung des Objektes vorlag, fragte: „Wenn Sie nicht in die Statik eingreifen, wieso sind dann Stützen in der Zeichnung?“ Da in der Verhandlung keine Zeugen des Bauamtes aussagen und der Fall nicht geklärt werden konnte, wird das Verfahren im November fortgesetzt.