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Schweine müssen in den Stall

Zur Vorbeugung gegen die Schweinepest gibt es neue Vorschriften und Hinweise. Dabei geht es sogar um den normalen Komposthaufen.

Von Gunnar Klehm
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Wegen der Schweinepest gilt eine neue Allgemeinverfügung.
Wegen der Schweinepest gilt eine neue Allgemeinverfügung. ©  Stefan Sauer/dpa

An der Grenze von Sachsen nach Polen wird ein Zaun errichtet, um die weitere Ausbreitung der Schweinepest zu verhindern. Seit 2017 trat die Viruserkrankung ASP in mehreren EU-Ländern auf. Für Menschen und andere Tiere ist sie zwar ungefährlich, für Schweine endet sie aber fast immer tödlich. Die Übertragung der Viren erfolgt insbesondere über Fleisch und Wurstwaren aus infizierten Gebieten, kontaminierte Gegenstände und direkt von Tier zu Tier, teilt das Veterinäramt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit.

Etwa zwölf Kilometer von der sächsischen Grenze entfernt wurde kürzlich ein infiziertes totes Wildschwein in Polen entdeckt. Um einen Eintrag der ASP trotz des Zaunes frühzeitig zu erkennen, muss jedes tote Wildschwein untersucht werden. Das gelte auch nach Verkehrsunfällen.

Das Landratsamt weist darauf hin, dass als vorbeugende Schutzmaßnahme seit dem 1. Februar eine Allgemeinverfügung gilt, in der geregelt ist, dass alle derzeit gültigen Genehmigungen zur Freilandhaltung von Schweinen widerrufen werden.

Fünf Tipps des Veterinäramtes, was jeder tun kann, um zu verhindern, dass die Seuche eingeschleppt wird:

  • Küchenabfälle oder Essensreste dürfen grundsätzlich nicht an Schweine (Haus- und Wildschweine) verfüttert werden.
  • Entsorgen Sie alle Lebensmittel wildtiersicher. (Stein auf die Biotonnen, keine Fleisch- und Wurstwaren auf dem offenen Kompost etc.).
  • Insbesondere von unkontrolliert aus dem Ausland eingeführten Fleisch- und Wursterzeugnissen aus Ländern, in denen Schweinepest auftritt, geht ein erhöhtes Risiko aus. Entsprechende Produkte sollten grundsätzlich nicht mit nach Deutschland gebracht werden.
  • Melden Sie alle Wildschweinkadaver dem örtlichen Jagdpächter, falls bekannt, dem Veterinäramt unter [email protected] unter Angabe des genauen Fundortes und Ihrer Kontaktdaten für Rückfragen oder der Polizei (110).
  • Auch Hobbyhalter von Schweinen (auch Minipigs) sollten sich der Problematik bewusst werden und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, denn gerade in kleinen Schweinehaltungen sind Biosicherheitsmaßnahmen nicht selbstverständlich.
  • Hier die Allgemeinverfügung im Wortlaut