Schrottauto auf Spielplatz sorgt für Ärger

Helmar Nestroy hat es satt. Noch immer steht der dunkle VW am Spielplatz mitten in Stürza, einem Ortsteil von Dürrröhrsdorf-Dittersbach. Fast jeden Tag kommt er an der Schrottkarre vorbei und fast jeden Tag regt er sich darüber auf, dass das Fahrzeug noch immer da steht. Bereits im April hatte er die Gemeindeverwaltung wie auch das Landratsamt darauf aufmerksam gemacht.
Ende Mai sollte das Auto eigentlich auch weg sein. Doch nichts. Es gammelt vor sich hin und nicht nur das. Es wird inzwischen auch zur Gefahr, weil es nahe dem öffentlichen Spielplatz steht. Die Scheiben sind teilweise zerstört und Glassplitter ragen heraus. In manch unbeobachteten Moment kann ganz schnell auch ein Kind in das Auto klettern, sich verletzen. Doch es scheint niemanden zu stören.
Abgestelltes in Stürza Auto wird zur Gefahr
Helmar Nestroy ist jetzt der Kragen geplatzt und er nimmt sich die Zuständigen in Landratsamt und Gemeindeverwaltung vor. "Für Otto-Normalbürger sind die rechtlichen Hintergründe zu dieser Sachlage völlig uninteressant. Das Auto muss endlich weggeschafft werden. Es ist eine Gefahr für unsere Kinder und sicherlich auch für die Umwelt", sagt Helmar Nestroy. Immerhin zerfällt das Fahrzeug nicht nur wegen Rost, sondern wird offenbar auch weiter zerstört. Und niemand weiß, ob nicht schon Benzin oder Öl ausgelaufen sind.
Einen Halter gibt es offenbar, denn das Kfz-Kennzeichen ist noch dran. Dennoch dreht sich kein Rad in den behördlichen Mühlen. Der Halter ist zwar angeschrieben, aber das Fahrzeug steht immer noch da. Das ärgert die Einwohner. Helmar Nestroy fordert Konsequenzen. "Unser Geduldsbogen ist längst überspannt", schimpft er.
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Die Hürden der Bürokratie
Aus Sicht des Landratsamtes in Pirna ist die rechtliche Lage einfach erklärt: Fahrzeuginhaber, die ihr Auto zurücklassen, weil sie die Kosten für die Entsorgung nicht tragen wollen, verstoßen gegen geltendes Gesetz. Zudem müssen sie mit einem hohen Bußgeld rechnen. Generell werden die Halter, wenn sie ermittelt werden, aufgefordert, den Wagen zu entfernen. Folgt keine Antwort vom Besitzer oder ist er nicht ermittelbar, darf das Fahrzeug nach einer bestimmten Frist abgeschleppt und anschließend verkauft oder verschrottet werden. Allerdings sind die bürokratischen Hürden nicht so einfach zu meistern. Das bestätigt auch die Gemeindeverwaltung in Dürrröhrsdorf-Dittersbach.
Sei es möglich, den Besitzer zu ermitteln, zum Beispiel anhand der Fahrgestellnummer, falls das Kennzeichen fehlt, würden ihm die Kosten in Rechnung gestellt. Die Grundlage hierfür ist die Altfahrzeug-Verordnung. Diese schreibt vor, dass der Besitzer eines Wagens, der als Abfall eingestuft wird, sein Fahrzeug von einem Entsorgungsbetrieb verschrotten lassen muss. Eine der Kriterien für ein Abfallauto ist, dass der Besitzer das Fahrzeug aufgegeben hat oder es aufgeben will.
Die zweite Möglichkeit ist eine Einstufung eines illegal geparkten Fahrzeugs als Verkehrshindernis gemäß Straßenverkehrsordnung durch die Verkehrsbehörden. Hier sind die Konsequenzen ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Aus Datenschutzgründen gibt es keine weiteren Informationen. Den Stürzaer Einwohnern dürfte das auch egal sein. Sie sorgen sich um die Sicherheit ihrer Kinder auf dem Spielplatz.