Stolpener fordern Stopp für Ferkelmast

Die Bürgerinitiative "Keine Wiederinbetriebnahme der Schweinemast in Stolpen" beschäftigt sich seit nunmehr fast 18 Monaten mit der Schweinemast- bzw. jetzt Ferkelmastanlage. Ein Durchbruch ist den Akteuren allerdings noch nicht gelungen. Größtes Problem ist für sie die massive Geruchsbelästigung der Anwohner, die von dieser Anlage seit Juli 2020 ausgeht - als Eigentümer Marten Tigchelaar die Anlage als Ferkelmast wieder in Betrieb genommen hat.
Der Gestank selbst geht von einem großen Güllelager aus. Und so bekommen die Anwohner täglich wieder etwas zu schnuppern, so, wie es zu DDR-Zeiten und später bis zum Aus der Schweinemastanlage war. Um das zu dokumentieren, führen sie im Auftrag des Landratsamtes Geruchsprotokolle. Die Gesamtsituation ist für die Bürgerinitiative nicht befriedigend. Deshalb hat sie jetzt klare Forderungen an das Landratsamt in Pirna gestellt.
Das fordert die Bürgerinitiative
Die Bürgerinitiative und der BUND werden nicht müde, Akten zu sichten, Gespräche zu führen. Und sie sind zu der Auffassung gelangt, dass der bisherige Betrieb der Anlage mit seinen starken Umweltauswirkungen sowie der unmittelbaren Nähe zur Wohnbebauung rechtlich sehr fragwürdig gewesen sei. Begründet liege das unter anderem in der "wilden Nachwendezeit". Damals konnte mithilfe der Altanlagenanzeige eine Weiterführung des Betriebs ohne immissionsschutzrechtliche Genehmigung erreicht werden.
Die Mitglieder der Bürgerinitiative werfen dem Landratsamt nun unter anderem vor, durch Untätigkeit die Belastungen der Einwohner zu dulden und noch zu befördern. Im speziellen Fall haben sie nun die komplette Stilllegung des Güllelagers und damit der Ferkelmast gefordert. Nach ihrer Einschätzung darf das Güllelager nicht betrieben werden, zumindest nicht ohne eine neue immissionsschutzrechtliche Genehmigung.
Der Bürgerinitiative liegen inzwischen Akten vor. Aus denen sei zu entnehmen, dass die genehmigungsfreie Kapazität des Güllelagers von 6.500 Kubikmeter überschritten ist. Denn bei allem, was darüber liegt, fordert das Bundesimmissionsschutzgesetz eine entsprechende Genehmigung.
In der Hoffnung, das auch mit alten Unterlagen beweisen zu können, hat die Bürgerinitiative tatsächlich auch Dokumente aus dem Jahr 2001 aufgespürt. Der damalige Anlagenbetreiber musste ein Gutachten in Auftrag geben. Das 2001 noch als Genehmigungsbehörde zuständige Regierungspräsidium in Dresden bescheinigte ein Fassungsvermögen des Güllelagers von 7.750 Kubikmetern.
Nun geht die Bürgerinitiative davon aus, dass der Anlagenbetreiber tatsächlich eine neue Genehmigung für das Güllelager bräuchte. Und da diese nicht vorliegt und vom Landratsamt auch nicht eingefordert wird, hat die Bürgerinitiative die Verwaltung aufgefordert, die Anlage von Amts wegen stilllegen zu lassen.
Doch offenbar steckt der Teufel mal wieder im Detail, im konkreten Fall in der Unterteilung der gesamten Gülleanlage.
Das sagt das Landratsamt
Im Landratsamt in Pirna beschäftigt man sich ebenfalls schon länger mit dem Anliegen der Bürgerinitiative wie auch mit den Erweiterungsplänen von Eigentümer Tigchelaar. Aus Sicht der Behörde bleibt es dabei: Für die jetzige Ferkelaufzucht samt Güllelagerung braucht er keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung.
Das Landratsamt begründet das unter anderem damit, dass Geruch nicht als Gesundheitsgefährdung gilt, sondern nur als Belästigung. Schädliche Umwelteinwirkungen, die dem Betrieb der Anlage zuzurechnen wären, gebe es nicht. Außerdem müssten bei Bestandsanlagen keine Mindestabstände zur Wohnbebauung eingehalten werden, sondern nur bei neu zu errichtenden Betrieben oder Erweiterungen.
Darüber hinaus geht das Landratsamt auch auf das Güllelager ein. Aus Sicht der Behörde war die Güllelagerung bis vor einigen Jahren auf mehrere Einrichtungen verteilt, sodass insgesamt tatsächliche 8.154 Kubikmeter zusammenkamen.
Allerdings wurden die dort mit eingerechneten Trockenbeete zwischenzeitlich asphaltiert, fallen damit aus der Gesamtmenge heraus. Übrig bliebe eine offene Güllegrube mit einer Füllmenge von 6.135 Kubikmetern. Das wiederum heißt, der offene Bereich des Güllelagers wurde baulich nicht verändert, auch nicht vergrößert - und ist damit laut Landratsamt nicht genehmigungsbedürftig.
So geht es weiter
Der Ausgang des Streites ist offen. Die Bürgerinitiative jedenfalls ist empört, fühlt sich ungerecht behandelt und beharrt auf die ihr vorliegenden Unterlagen. Sie fährt inzwischen schwere Geschütze auf und hat sich an den Petitionsausschuss des Landtages gewandt. Dieser soll prüfen, ob das Landratsamt rechtskonform gehandelt hat. Aus Sicht der Bürgerinitiative ist das nicht der Fall. Sie wirft dem Landratsamt fragwürdige Handlungen und Rechtsauffassungen vor. Ob das so ist, damit wird sich der Petitionsausschuss beschäftigen müssen. Ein Ergebnis liegt dort noch nicht vor.
Der Eigentümer plant indes weiter, die Ferkelmastanlage zu vergrößern. Dafür allerdings muss er dann alle Beteiligungsverfahren durchlaufen, auch die für den Immissionsschutz. Sollte eine Erweiterung nicht genehmigt werden, dann bleibt es wohl bei der Größe der jetzigen Ferkelzucht mit 4.888 Tieren, die in Stolpen jeweils drei Monate lang gemästet werden. Damit wird sich die Bürgerinitiative aber wohl nicht abfinden.
Sie hatte sich bereits im letzten Jahr entschlossen, gegen die Anlage vor Gericht zu ziehen. Um juristischen Beistand finanzieren zu können, wurde ein Spendenaufruf gestartet. Man geht davon aus, dass das juristische Vorgehen gegen die Anlage mit Kosten von bis zu 10.000 Euro verbunden ist und - je nach notwendigen Verfahrensschritten - über einen Zeitraum von sechs Monaten bis zu mehreren Jahren laufen könnte. Die Bürgerinitiative und der BUND Sachsen zeigen sich entschlossen, diesen langen und teuren Rechtsstreit "für die Anwohner und Betroffenen, Natur und Umwelt und das Tierwohl" auf sich zu nehmen, wie es in dem Spendenaufruf heißt.
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