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Sieben Jahre Haft für brutalen Räuber

Der junge Mann hatte skrupellos Frauen misshandelt, um an deren Besitz zu gelangen. Für die Brutalität fand eine Gutachterin eine Erklärung.

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© dpa/Uli Deck

Görlitz. Die nächsten sieben Jahre hat Frieder Hanke* keine Gelegenheit, Frauen zu berauben. In dieser Frist soll er lernen, künftig alkohol- und straffrei durchs Leben zu gehen. Heute setzte das Landgericht Görlitz diese Zeit für eine Unterbringung des Räubers Hanke fest - teils im Gefängnis, mindestens zwei Jahre aber in einer Entziehungsanstalt.

Damit endete nach vier Verhandlungstagen der Prozess gegen einen jungen Mann, der Frauen misshandelte, um an deren Handtaschen zu gelangen. Die Kammer folgte den Empfehlungen der Gutachterin, einer Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie. Sie hatte dem Angeklagten zwar bescheinigt, für seine Taten voll verantwortlich gewesen zu sein, dennoch aber wegen Alkoholabhängigkeit behandelt werden zu müssen.

Die Staatsanwältin betonte die Skrupellosigkeit des Täters, der am Boden liegende Frauen ausschließlich ins Gesicht und gegen den Kopf trat. Aussagen Hankes, er könne sich wegen Trunkenheit nicht erinnern, widerlegte sie. Auch die Gutachterin wertete solche Darstellungen als Schutzbehauptung.

Fakt ist, dass der jetzt 25-Jährige dreimal nach gleichem Muster vorging: Stets habe er sich in Görlitz Frauen von hinten, wortlos und mit einer Kapuze bedeckt genähert, um nicht erkannt zu werden. 2013 ging er gegen eine Frau an der Rauschwalder Straße vor. Die 47-Jährige erschien mit ihrem Therapeuten im Zeugenstand und hat den Überfall bis heute psychisch nicht verkraftet. 2016 folgte ein ähnlicher Angriff auf eine Passantin (58) in Königshufen. 2017 griff er besonders brutal auf der Schulstraße eine Frau (42) an. Weil diese sich an die Tasche klammerte, trat Hanke immer und immer wieder gegen die Frau, fügte ihr einen Nasenbeinbruch und einen Durchbruch des Augenhöhlenbodens zu. Dem Gericht schilderte sie, was sie damals dachte: „Der bringt mich um.“

Für die enorme Brutalität fand die psychiatrische Gutachterin eine Erklärung: Hanke könnte Hass und Wut gegen seine Mutter auf die Frauen projiziert haben. Seine Mutter hatte ihn als Zwölfjährigen verlassen. Hanke kam zum Vater, einem Trinker. Es folgten Aufenthalte bei den Großeltern, ein Leben als Obdachloser, dann der Besitz einer Wohnung. Er wurde mit bis zwölf Flaschen Bier täglich trunksüchtig, schnell häuften sich weitere Schulden an.

Zugunsten des Angeklagten wertete die Strafkammer dessen Geständnisse. Sein Verteidiger sah noch mehr: Der dritte Fall sei minderschwer, weil „normaler“ Raub allein schon durch Gewaltanwendung charakterisiert sei. Und um als schweren Fall Schuhe bei den Fußtritten als Tatwerkzeuge zu deuten, hätte das Gericht sich die Schuhe ansehen müssen.

Die Kammer wertete die Taten als zwei Raube mit Körperverletzung sowie einen besonders schweren Raub mit gefährlicher Körperverletzung. Das Gericht sprach der 2017 Überfallenen ein Schmerzensgeld von 5000 Euro plus fünf Prozent Zinsen zu. Der Verurteilte muss auch die Verfahrenskosten tragen, allerdings bleibt die Frage: wovon? (SZ/rs)

*Name von der Redaktion geändert