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Silbermann-Orgel bekommt Autobahnschild

Das Instrument in der Crostauer Kirche lockt jährliche zahlreiche Besucher an. Nun soll es noch bekannter werden - und für die Oberlausitz werben.

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So soll das Autobahnschild aussehen.
So soll das Autobahnschild aussehen. © PR

Crostau. Die Silbermann-Orgel hat den kleinen Ort Crostau im Oberland bekannt gemacht. Jedes Jahr kommen zahlreiche Besucher zu den Konzerten in die Dorfkirche. Nun bekommt  das Instrument, das 1732 auf Weisung von Christian Heinrich von Watzdorf, dem Kammerherren von August dem Starken, eingebaut wurde, eine Werbetafel an der A 4. Aufgestellt werden soll das Schild in Fahrtrichtung Görlitz zwischen den Anschlussstellen Burkau und Uhyst.

Die Silbermann-Orgel Crostau besitzt 20 klingende Register auf zwei Manualen und im Pedal. Einen solchen Umfang hatten neben einem Positiv in Schweikershain nur noch die großen Instrumente in Dresden und die Orgel in der Johanniskirche Zittau. Die  Silbermann-Orgel Crostau wurde während des Kirchenneubaus von 1868 bis 1970 auf dem Malzboden der Brauerei im Schloss gelagert. Im Mai 1870 wurde die Orgel durch den sächsischen Orgelbauern Carl Eduard Schubert in der neuen Kirche wieder aufgestellt. Bereits in den Jahren 1860/61 hatte Schubert die Orgel in Crostau restauriert. Die letzte Instandsetzung und Restaurierung  fand 2016 statt. 

Die Silbermann-Orgel.
Die Silbermann-Orgel. © SZ/Uwe Soeder

"Die von Gottfried Silbermann gebauten Orgeln sind bedeutende Denkmäler der Orgelbaukunst und zählen zu den einmaligen Kulturgütern im Freistaat Sachsen,“ so Doris Drescher, Präsidentin des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr. Die neue Unterrichtungstafel an der Autobahn solle vorbeifahrende Touristen zu diesem lohnenden Abstecher einladen, die berühmte Orgel einmal selbst zu bestaunen.

Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr hat am Freitag die verkehrsrechtliche Anordnung zur Aufstellung der touristischen Tafel erteilt. Im nächsten Schritt ist der Förderverein Silbermann-Orgel Crostau als Antragsteller gefragt: Die Aufstellung kann vorgenommen werden, sobald die Schilder gefertigt sind.

Im Freistaat Sachsen dürfen an Autobahnen zwischen zwei Anschlussstellen insgesamt bis zu vier touristische Hinweistafeln und damit doppelt so viele wie nach Bundesrecht allgemein vorgesehen aufgestellt werden. Die Kosten der Schilder tragen die Antragsteller. (SZ)