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Supermärkte systemrelevant, Drogerien nicht?

Nur Sachsen macht in der Pandemie bei der Kindernotbetreuung zwischen Drogerien und Supermärkten einen Unterschied. Angestellte wehren sich.

Von Michael Rothe
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Wohin mit meinen Kindern?“, fragen sich Ulrike Wilhelm (vorn) und viele Mitarbeitende in Sachsens Drogerien.
Wohin mit meinen Kindern?“, fragen sich Ulrike Wilhelm (vorn) und viele Mitarbeitende in Sachsens Drogerien. © kairospress

Sachsen pflegt in der Pandemie die Rolle eines Einzelgängers. Neben der Nichtzulassung des Abholservices Click & Collect im Freistaat machen nun Drogerien auf eine weitere – aus Ihrer Sicht zweifelhafte – Alleinstellung aufmerksam. Zwar dürfen die Filialen wie alle Lebensmittelläden öffnen. Jedoch haben dort Beschäftigte, anders als Mitarbeitende in Supermärkten, keinen Anspruch auf Notbetreuung ihrer Sprösslinge in einer Kita. Das bringt die Betroffenen und ihre Arbeitgeber in Not.

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