Meißen
Merken

So funktioniert die Kommunalwahl

Die SZ erklärt, was bei den Stadtrats-, Gemeinderats- und Kreistagswahlen am 26. Mai zu beachten ist.

Von Dominique Bielmeier
 5 Min.
Teilen
Folgen
Lang und gelb: So sieht der Stimmzettel für die Wahl des neuen Meißner Stadtrats aus. Am 26. Mai werden gleichzeitig die Gemeinderäte, der Meißner Kreistag (rosa Stimmzettel) sowie das Europäische Parlament (beiger Stimmzettel) gewählt.
Lang und gelb: So sieht der Stimmzettel für die Wahl des neuen Meißner Stadtrats aus. Am 26. Mai werden gleichzeitig die Gemeinderäte, der Meißner Kreistag (rosa Stimmzettel) sowie das Europäische Parlament (beiger Stimmzettel) gewählt. ©  Foto: Claudia Hübschmann

Landkreis. Genau 22 962 Bürger können am 26. Mai ihre Stimme für insgesamt 161 Stadtratskandidaten in Meißen abgeben, in den Gemeinden werden zeitgleich die Gemeinderäte gewählt. Außerdem entscheiden rund 204 180 Wahlberechtigte im ganzen Landkreis über die Zusammensetzung des neuen Kreistages und wählen zusätzlich das Europäische Parlament. Wer blickt da noch durch, wie viele Kreuze er wo setzen darf? Die SZ gibt Orientierung zum Superwahlsonntag.

Wie finde ich mein Wahllokal?

Die Stadt Meißen ist zum Beispiel in 18 Wahlbezirke eingeteilt, jeder Bezirk hat sein eigenes Wahllokal. In welchem man wählen darf, steht auf der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis zum 5. Mai übersandt worden ist. Diese enthält auch einen Hinweis, ob der Wahlraum barrierefrei erreichbar ist. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist – es sei denn, er besitzt einen Wahlschein.

Was mache ich, wenn ich am Sonntag verhindert bin?

Wer nicht persönlich zur Wahl erscheinen kann, der kann Briefwahl beantragen. So erhält er einen Wahlschein, den man auch braucht, wenn man in einem anderen, zum Beispiel barrierefreien, Wahllokal seine Stimme abgeben möchte.

Bis wann muss ich die Briefwahlunterlagen abschicken?

Um gezählt zu werden, müssen die Briefwahlunterlagen bis spätestens Sonntag, 18 Uhr, eingehen. Wer befürchtet, dass sein Brief zu spät ankommen könnte, kann ihn auch persönlich an der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgeben. Auf eine mögliche Verspätung bei der Zustellung an den Antragsteller habe die Gemeinde keinen Einfluss, sagt Kreiswahlleiter Tilo Lindner. Briefwahlunterlagen können auch persönlich bei der zuständigen Gemeinde abgeholt werden.

Wie lange sind die Wahllokale am Sonntag geöffnet?

Alle Wahllokale haben am Wahlsonntag zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet. In dieser Zeit ist die Stimmabgabe durchgängig möglich.

Welche Dokumente muss ich zur Wahl dabeihaben?

Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung sowie der amtliche Personalausweis – bei ausländischen Unionsbürgern der gültige Identitätsausweis – oder der Reisepass mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Ich habe meinen Wahlschein verloren oder gar keinen bekommen. Und nun?

Verlorene Wahlscheine werden gemäß Kommunalwahlordnung nicht ersetzt, erklärt Tilo Lindner. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Verlorene Stimmzettel und Umschläge können auf Anfrage ersetzt werden, erklärt die Stadt Meißen. „Bei Fehleinlegungen der Stimmzettel kann im Briefwahlbüro bis zum 24. Mai, 18 Uhr, geholfen werden.“ Das Briefwahlbüro der Stadt Meißen befindet sich im Zimmer 002 des Verwaltungsgebäudes Leipziger Straße 10 in Meißen. Der Zugang ist barrierefrei.

Es lohnt sich, den Stimmzettel genau durchzulesen: Er erklärt noch einmal, wie viele Stimmen vergeben werden können.
Es lohnt sich, den Stimmzettel genau durchzulesen: Er erklärt noch einmal, wie viele Stimmen vergeben werden können. ©  Foto: Claudia Hübschmann

Wie viele Stimmen kann ich bei Stadtrats- und Kreistagswahl vergeben?

Jeder Wahlberechtigte kann bei der Stadtrats-, Gemeinderats- und Kreistagwahl jeweils bis zu drei Stimmen abgeben. Diese kann er auf Bewerber verschiedener Wahlvorschläge aufteilen oder einem einzelnen Bewerber bis zu drei Stimmen geben. Auch die Abgabe von nur zwei oder nur einer Stimme ist gültig. Der Wähler macht dabei seine Kreuze in die Kreise neben den Namen der Bewerber – oder kennzeichnet seine Stimmabgabe „auf andere eindeutige Weise“, wie es in der Wahlbekanntmachung im Meißner Amtsblatt heißt.

Was ist, wenn ich mein Kreuz aus Versehen an der falschen Stelle mache?

Hat der Wähler seinen Stimmzettel verschrieben oder versehentlich unbrauchbar gemacht, ist ihm laut Kommunalwahlordnung auf Verlangen ein neuer Stimmzettel auszuhändigen, nachdem er den alten im Beisein eines Mitglieds des Wahlvorstandes vernichtet hat. Ein falsch gesetztes Kreuz könne auf dem Stimmzettel auch noch korrigiert werden, solange eindeutig erkennbar sei, wo die Stimme eigentlich hingehört, heißt es aus der Stadt Meißen.

Darf ich mich bei der Stimmabgabe selbst filmen?

So beliebt Selfies derzeit auch sein mögen, in der Wahlkabine sind sie tabu. Dort und im Wahlraum generell darf nicht gefilmt oder fotografiert werden.

Wie werden die Stimmen nach der Wahl ausgezählt?

Die Kommunalwahlordnung regelt die Reihenfolge, in der die abgegebenen Stimmen für jede Wahl gezählt werden. In diesem Fall heißt das, es wird zuerst die Europawahl ausgezählt, dann folgen Stadt- und Gemeinderatswahl, zuletzt die Kreistagswahl. Die Auszählung beginnt direkt nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr.

Wo kann ich die Wahl live mitverfolgen?

Im Meißner Rathaus werden die Ergebnisse, die aus den einzelnen Wahllokalen eingehen, zusammengefasst und anschließend im Großen Ratssaal auf einem Display veröffentlicht. „Die Auszählungen in den Wahllokalen sind öffentlich, wer da dabei sein will, kommt einfach hinzu“, erklärt die Stadt. Einzige Bedingung ist, dass die Auszählung nicht behindert wird. Das Wahlergebnis wird außerdem online direkt an das Statistische Landesamt übertragen und kann im Internet auf dessen Seite abgerufen werden.

Wann steht das endgültige Wahlergebnis fest?

Sobald alle Stimmen ausgezählt sind, wird ein vorläufiges Wahlergebnis verkündet. Amtlich ist das Wahlergebnis erst nach Ablauf der Einspruchsfrist, die eine Woche ab Veröffentlichung des vorläufigen Ergebnisses beträgt. Die Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Feststellung des Wahlergebnisses zur Kreistagswahl ist für Freitag, 7. Juni, vorgesehen.

Das vorläufige Wahlergebnis erfahren Sie auch auf Sächsische.de.