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So gibt es Fördergeld fürs Ehrenamt

Dunja Reichelt sichtet im Landratsamt Bautzen alle Anträge auf Zuschüsse. Die SZ sprach mit ihr darüber.

Von Tilo Berger
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© Symbolfoto: dpa

Frau Reichelt, seit einer Woche ist der Antrag auf Fördermittel für das Ehrenamt im Landkreis Bautzen online. Wie ist denn die bisherige Resonanz?

Sehr positiv. In der ersten Woche sind mehr als 100 Anträge eingegangen – vom Jugendclub über Tanzgruppen, Heimatvereine bis hin zum Schützenverein liegen uns Anträge auf Fördermittel vor. Der Landkreis Bautzen möchte damit bürgerschaftliche Engagement in den Gemeinden und Städten fördern, stärken und unterstützen.

Was müssen Bewerber tun? Wer kann überhaupt Fördermittel beantragen?

Das können Vereine, Initiativen oder auch Privatpersonen. Auf dem Formular www.landkreis-bautzen.de/ehrenamt sind zunächst alle Angaben vollständig auszufüllen. Dann einfach auf Daten senden und Formular einreichen drücken – fertig. Es ist keine Unterschrift nötig. Der Landkreis bietet so ein einfaches Antragsverfahren an.

Wie viel Geld gibt es denn?

Insgesamt stehen im Landkreis in diesem Jahr 200.000 Euro zur Verfügung. Die sollen natürlich für möglichst viele ehrenamtliche Vorhaben reichen. Deshalb bitte ich Antragsteller, genau zu überlegen, wie viel Geld sie wirklich benötigen. Beantragt werden können zwischen 200 und 1.500 Euro. Gefördert werden Maßnahmen, Ideen und Projekte, bei denen Sachkosten entstehen – wenn zum Beispiel eine Bank benötigt wird, können dafür das Holz und die Farbe beantragt werden. Oder Geld für einen Aktionstag, um Bürger für das Ehrenamt zu gewinnen. Oder Wolle für den Strickverein oder eine Würdigungsveranstaltung für engagierte Bürger anlässlich eines Jubiläums. Nicht gefördert werden Investitionen, Aufwandsentschädigungen, Honorare und vergleichbare Zahlungen.

Und nun geht’s um Tempo – wer zuerst beantragt, bekommt zuerst?

Nein! Wir entscheiden nicht nach dem „Windhund-Prinzip“, sondern nach den Projekten. Keine Panik: Bis zum 30. September können Anträge gestellt werden.

Was passiert dann?

Der Landkreis Bautzen wird ab Juni über die Förderfähigkeit entscheiden. Ein Rechtsanspruch besteht auf Förderung nicht. Im Internet ist dann mit einem kurzen Sachbericht die sachgerechte Verwendung der Fördergelder nachzuweisen. Dafür sollen bitte auch Rechnungen und Quittungen aufgehoben werden, sie können dann einfach online hochgeladen werden.

Dunja Reichelt ist die Beauftragte für das Ehrenamt im Landratsamt Bautzen.
Dunja Reichelt ist die Beauftragte für das Ehrenamt im Landratsamt Bautzen. © SZ/Tilo Berger