Sachsens Regierung sieht Fortschritte im Kampf gegen die Ausbreitung der Corona-Pandemie und lockert die Beschränkungen des Lebens vorsichtig. An diesem Montag beginnt für Abschlussklassen die Schule, auch kleinere Geschäfte dürfen öffnen und Gottesdienste sind in begrenztem Rahmen erlaubt. In Bus und Bahn jedoch gilt nun ebenso wie beim Einkaufen Maskenpflicht. Zudem hat der Freistaat einzelne Bußgelder für Verstöße gegen die Auflagen in der Corona-Krise festgelegt.
Der neue Bußgeldkatalog sieht beispielsweise 150 Euro Strafe für eine unzulässige Gruppenbildung vor - für jede Person in der Gruppe. Auch bei der Nichteinhaltung des Mindestabstands wird dieser Betrag fällig.
Ebenfalls bestraft werden soll der Verstoß gegen der Verbot von nicht zulässigen Veranstaltungen. Personen, die daran teilnehmen, müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro rechnen. Den Organisatoren droht mit 500 Euro eine noch höhere Strafe. Diese wird indes auch für Unternehmer und Geschäftsführer fällig, die ihre Läden trotz Verbot öffnen.
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Schlussendlich regelt der neue Bußgeldkatalog auch die Verstöße gegen das Besuchsverbot - etwa in Altersheimen. Auch hier werden 150 Euro Strafe fällig. Geringfügiger fallen die Bußgelder lediglich bei fahrlässigen und kleineren Vergehen aus - dann soll ein Verwarngeld in Höhe von 50 Euro ausgesprochen werden. Ob darunter auch der Verstoß gegen die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie beim Einkaufen fällt, ist bisher noch unklar. (ps)
>>> Den neuen Bußgeldkatalog können Sie hier einsehen (PDF)
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