Merken

So wird im Gefängnis durchgegriffen

Wenn Häftlinge Regeln missachten, kann die Anstalt sie zur Räson rufen. Auch in der JVA Zeithain kommt das oft vor.

Teilen
Folgen
© dpa

Von Kevin Schwarzbach

Glaubitz. Gegen Mitternacht sollte es in der JVA Zeithain eigentlich ruhig zugehen. Doch nicht immer halten sich alle Gefangenen an die Vorschriften. Hin und wieder läuft beispielsweise ein Fernseher auch zu nächtlicher Stunde noch auf überhöhter Lautstärke. Ein Fehlverhalten, für das die JVA den verantwortlichen Gefangenen disziplinieren kann.

© Grafik/SZ

Wie oft das vorkommt, wollte die Grünen-Abgeordnete Katja Meier wissen. Sie hat sich in einer Kleinen Anfrage an den sächsischen Landtag erkundigt, welche Disziplinierungsmaßnahmen wie häufig in sächsischen JVAs verhängt werden. Die SZ wirft einen Blick auf die Antwort des Justizministeriums – in der auch die JVA Zeithain eine Rolle spielt.

Welche Disziplinarmaßnahmen stehen den JVAs überhaupt zur Verfügung?

Hält ein Gefangener sich nicht an die Regeln, kann die JVA im einfachsten Fall einen Verweis aussprechen, der ähnlich einer Mahnung zu verstehen ist. Außerdem sind die Beschränkung oder der Entzug des Fernsehempfangs sowie von Gegenständen für die Freizeitbeschäftigung möglich. Des Weiteren kann der Aufenthalt in der Gemeinschaft eingeschränkt oder die Verfügung über Hausgeld und Einkauf entzogen werden. Auch die Kürzung des Arbeitsentgelts um zehn Prozent oder der vorübergehende Entzug der zugewiesenen Arbeit sind möglich.

Von welchen Maßnahmen macht die JVA Zeithain am häufigsten Gebrauch?

Die Daten für das Jahr 2017 zeigen, dass in der JVA Zeithain vor allem der Aufenthalt in der Gemeinschaft häufig eingeschränkt wurde. Insgesamt 70 Mal erteilte man diese Disziplinarmaßnahme. Außerdem kam es oft zum Entzug über die Verfügung des Haushaltsgeldes und des Einkaufs. Insgesamt 29 Mal wurde diese Disziplinarmaßnahme 2017 vollstreckt. Auch der Verweis und der Entzug des Fernsehempfangs sind 2017 häufig genutzte Maßnahmen.

Werden in der JVA Zeithain besonders viele Disziplinierungen vollstreckt?

Eine überdurchschnittliche Disziplinierung der Gefangenen ist nicht erkennbar, sagt der Zeithainer JVA-Sprecher Benno Kretzschmar. Dennoch fällt auf, dass die hiesige JVA im Vergleich zu ähnlich großen Einrichtungen in 2017 in den meisten Kategorien mehr Disziplinarmaßnahmen verhängt hat (siehe Grafik). Lediglich bei der Beschränkung der Gemeinschaft gibt es in der JVA Regis-Breitingen deutlich mehr Strafen zu verzeichnen. Diese Zahlen sind laut Kretzschmar auf die hohe Fluktuation in der JVA Zeithain zurückzuführen. Die ist für Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren zuständig, tatsächlich verbüßt ein Großteil der Gefangenen aber wesentlich kürzere Haftstrafen. „Dadurch kann es in den Unterbringungsbereichen gelegentlich zu nicht vorhersehbaren Spannungsfeldern bei der Eingliederung der neuen Gefangenen in den Haftalltag kommen“, sagt Kretzschmar.

Warum werden nicht alle erteilten Maßnahmen auch vollstreckt?

In der JVA Zeithain wurde im Jahr 2017 insgesamt 19 Mal der Entzug des Fernsehempfangs ausgesprochen, aber nur 15 Mal auch vollstreckt. Auch bei den anderen Maßnahmen finden sich leichte Abweichungen zwischen der Zahl der erteilten und der tatsächlich vollstreckten Maßnahmen. Diese Differenz hat laut Benno Kretzschmar mit der jeweiligen Entscheidung der Disziplinarkonferenz zu tun, vor der der Regelverstoß im Beisein des Beschuldigten verhandelt wird. „Der Gefangene wird dabei persönlich zum Vorwurf gehört“, erklärt Kretzschmar. „Kommen im Fortgang der Konferenz Umstände zutage, die es rechtfertigen könnten, die im Raum stehende Disziplinarmaßnahme bewährungsweise auszusetzen, kann davon Gebrauch gemacht werden.“ Wird die Bewährung vom Gefangenen durchgestanden, gilt die Disziplinarmaßnahme als erteilt, aber nicht vollstreckt.

Welches Vergehen führt zu welcher Disziplinierung?

„Es gibt eine Vielzahl von Regelverletzungen, auf die mit Disziplinierungen reagiert werden kann“, sagt JVA-Sprecher Benno Kretzschmar. „Beispielhaft sei hier der Besitz von Bargeld, von Mobiltelefonen oder von illegalen Substanzen genannt, aber auch die Störung der Nachtruhe oder die Verunreinigung des Anstaltsgeländes.“ Die Entscheidung, welches Vergehen mit welcher Disziplinierung belegt wird, sei dabei immer eine Einzelfallentscheidung. „Auch wird beachtet, dass Disziplinarmaßnahmen das jeweilige Fehlverhalten gegenspiegeln sollen. Wird beispielsweise die Nachtruhe wiederholt und vorsätzlich durch ein überdrehtes TV- oder Radiogerät gestört, wäre eine naheliegende Disziplinarmaßnahme der Entzug oder die Beschränkung der Nutzung dieses Gerätes.“