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Haftstrafe für Wohnungseinbrecher

Der Mann hat seit Februar in U-Haft gesessen. In sechs Fällen war er nachweislich in fremde Wohnungen in Ostritz und Görlitz eingestiegen.

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Symbolbild © Peter Steffen/dpa (Symbolfoto)

Ein Görlitzer Richter hat am Montagvormittag den Ostritzer Wohnungseinbrecher zu drei Jahren und vier Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Der 43-Jährige saß seit Anfang Februar auf Antrag der Staatsanwaltschaft Görlitz in Untersuchungshaft, teilt Polizeisprecher Marc Klinger mit.

Dem Polen wiesen die Kriminalisten der Sonderkommission Argus insgesamt fünf Wohnungseinbrüche sowie einen Einbruchsversuch in Ostritz, Leuba und Weinhübel nach. In der Hauptverhandlung legte der Angeklagte daraufhin ein Geständnis ab. Der Einbrecher stahl laut Klinger bei seinen Taten Geld, Schmuck, Münzen und andere Gegenstände. Der Wert der Beute beträgt mehrere Tausend Euro. Auch hinterließ er laut Klinger einen Gesamtsachschaden in vierstelliger Höhe.

Wohnungseinbruchsdiebstahl ist ein Verbrechen, dass mit einer Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren bedroht ist. Der zuständige Richter begründete im Ergebnis der Hauptverhandlung die Verhängung einer Haftstrafe gegen den Serieneinbrecher. (SZ)

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