Merken

Sonnabendmittag ist Ruhe in Klingenberg

Das ist nicht die einzige Vorschrift. Der Gemeinderat hat sich auf ein ganzes Regelwerk verständigt.

Teilen
Folgen
© Jens Schierenbeck/dpa

Von Anja Ehrhartsmann

Klingenberg. Wer muss eigentlich die Hinterlassenschaften von Tieren auf öffentlichen Wiesen wegmachen? Wo dürfen Plakate aufgehängt werden, und wann gilt Lärm als Ruhestörung? Die Antworten darauf finden die Klingenberger in der neuen Polizeiverordnung der Gemeinde, über die der Gemeinderat jüngst debattierte. Auch in Hartmannsdorf-Reichenau, das zur Verwaltungsgemeinschaft gehört, soll das Regelwerk gelten. Der Gemeinderat hatte das Thema bereits auf dem Tisch. Mit den Vorschriften wird eine Art Hausordnung für die Gemeinde geschaffen, die von den Bürgern beachtet werden sollte. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Geldbuße rechnen. Doch noch steht die Zustimmung des Gemeinschaftsausschusses aus. Drei Regeln standen besonders im Fokus.

Regel I: Zweistündige Mittagsruhe am Sonnabend für Private

Wer hämmern, sägen oder den Rasen mähen will, sollte künftig auf die Uhr und in den Kalender schauen. Denn an Sonnabenden sind private Haus- und Gartenarbeiten, die die Ruhe anderer unzumutbar stören, von 12 bis 14 Uhr untersagt. Vor allem für die Pretzschendorfer ist dieser Teil neu. In der Altgemeinde Höckendorf war die Mittagsruhe am Sonnabend bereits erprobt. „Manchen war das heilig“, sagte Bürgermeister Torsten Schreckenbach. Doch diese neue Regelung hatte im Gemeinderat nicht nur Befürworter. Insbesondere Wolfgang Richter (BfK) sah hier eine Einschränkung, die vor allem Berufstätige betrifft, da diese unter der Woche arbeiten und ihre Gartenarbeit nur am Sonnabend erledigen können. Jens-Michael Neubert (CDU) störte sich zudem daran, dass nur Privatpersonen reglementiert werden: „Die Regelung gilt nicht für den gewerblichen Bereich, das ist für mich ein Widerspruch. Wenn ein Unternehmen beauftragt wird, um den Rasen zu mähen, ist das also in Ordnung.“

Regel II: Abbrennen offener Feuer auf dem Privatgrundstück

Ein Lagerfeuer darf nach wie vor auch in einer befestigten Feuerstelle auf dem Boden entzündet werden, ohne dass die Verwaltung dies vorher extra genehmigen muss. Doch fast wäre es anders gekommen. Denn im ursprünglichen Entwurf war vorgesehen, offene Feuer nur dann ohne Genehmigung zu erlauben, wenn das Feuer in befestigten Stellen vom Erdboden getrennt brennt, zum Beispiel in Feuerschalen, Gartenkaminen oder Aztekenöfen. Wolfgang Richter (BfK) sagte: „Zu 90 Prozent haben die Feuer, die ich in Klingenberg und Obercunnersdorf auf Privatgrundstücken sehe, nichts drunter.“ Und das habe bisher auch immer gut funktioniert. Das sahen auch alle übrigen Gemeinderatsmitglieder so, weshalb der entsprechende Passus geändert wurde.

Regel III: Böllern und Salutschießen mit Vorderladerwaffen

Wer mit einer Vorderladerwaffe wie zum Beispiel einer Kanone in unmittelbarer Nähe von Schulen und Kindertageseinrichtungen böllern oder schießen will, kann dies weiterhin tun, braucht dafür aber eine Genehmigung der Gemeinde. Ursprünglich war vorgesehen, das Böllern und Schießen in diesem besonderen Umfeld grundsätzlich zu verbieten. Wolfgang Richter (BfK) gab aber zu bedenken, dass der Sportplatz in Klingenberg in Nähe des Kindergartens ist und Schützenvereine den Platz dort für ihre Veranstaltungen nutzen. Richter: „Die Veranstaltungen sind meist am Wochenende, aber damit wäre das hinfällig.“ Alle Ratsmitglieder pflichteten dem Vorschlag bei, den Absatz ersatzlos aus dem Entwurf zu streichen.