Von Jürgen Müller
Meißen. Diese Tat machte deutschlandweit Schlagzeilen. In der Nacht vom 27. zum 28. Juni 2015 brannte es in einem Mehrfamilienhaus an der Meißner Rauhentalstraße. Das Haus war eben fertig saniert, sollte von 30 Asylbewerbern bezogen werden. Es entstand Schaden von rund 100 000 Euro. Wenige Wochen später – die Brandschäden waren gerade beseitigt – drangen die gleichen Täter erneut in das Haus ein, versuchten, es unter Wasser zu setzen. Das misslang, weil der Hauptabsperrhahn an der Straße abgestellt war. Die Täter, zwei 38 und 41 Jahre alte Männer, wurden gefasst und vom Landgericht Dresden Ende April dieses Jahres wegen vorsätzlicher Brandstiftung, Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung zu Freiheitsstrafen von jeweils drei Jahren und acht Monaten verurteilt. Sie saßen zunächst fünf Monate in Untersuchungshaft. Derzeit sitzen sie ihre Strafe ab. Mit dem Brand hängt auch die Tat zusammen, die dem 49-jährigen Angeklagten aus Pulsnitz vorgeworfen wird. Am Tag nach dem Brandanschlag soll er mit unterdrückter Rufnummer in dem Bauunternehmen, dem das Haus gehört, angerufen und gedroht haben: „Baut das Haus ja nicht so schnell wieder auf, sonst passiert noch mehr.“ Der Bauunternehmer nahm die Drohung ernst, informierte die Polizei. Das Landeskriminalamt ermittelte. Durch eine Abfrage bei dem Telefonanbieter konnte der Anrufer ermittelt werden. Wegen versuchter Nötigung sitzt er nun vor dem Meißner Amtsgericht.
Gleich zu Beginn der Verhandlung fordert er einen richterlichen Beschluss zu sehen, der die Abfrage erlaubte. „Ansonsten war das illegal und auch die Hausdurchsuchung“, sagt der Mann. Er hat zwar keinen Verteidiger, kennt sich aber vor Gericht gut aus. Schließlich wurde er schon achtmal verurteilt. Seine Spezialität ist dabei der Missbrauch von Notrufen. Aber auch mit Nötigung kennt er sich aus. Wegen dieser, aber auch wegen Besitzes einer verbotenen Waffe und Körperverletzung, fasste er bereits eine Haftstrafe ab. Bei den Ermittlungen im angeklagten Fall hatte er besonderes Pech. Bei der Hausdurchsuchung wurde auch sein Computer beschlagnahmt. Auf der Festplatte fanden die Ermittler Kinderpornos. Dafür wurde er bereits vom Amtsgericht Kamenz zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt. Jetzt verlangt der Angeklagte, dass das jetzige Verfahren im Hinblick auf diese Verurteilung eingestellt wird. Das ist zwar möglich und auch üblich, doch dazu muss die Staatsanwaltschaft einen Antrag stellen. Das hat sie hier nicht gemacht, wie Richterin Ute Wehner dem Mann erklärt. Die Tat gibt der Angeklagte im Grunde zu. Nur dass „sonst noch mehr passiert“ will er nicht gesagt haben. Die Zeugin, eine Mitarbeiterin des Bauunternehmens, bestätigt aber, dass diese Worte genau so gefallen sind.
Das Gericht verurteilt den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 400 Euro. Das ist zwar nur die Hälfte dessen, was im Strafbefehl stand, liegt aber daran, dass dort das Einkommen und damit die Höhe des Tagessatzes zu hoch angesetzt wurde. Den der Mann ist arbeitslos, bekommt Arbeitslosengeld II. Dieses Urteil und das Urteil wegen Besitzes von Kinderpornografie werden nun wohl zu einer Gesamtstrafe von 1 100 Euro zusammengefasst. Zuständig ist aber das Amtsgericht Kamenz, weil es die höhere der beiden Strafen verhängte. Klingt erst mal besser, ist es aber nicht. Denn mit 110 Tagessätzen zu zehn Euro gilt der Mann als vorbestraft. Diese Strafe wird ins Führungszeugnis eingetragen. Bei den beiden Einzelstrafen von 90 und 40 Tagessätzen wäre dies nicht der Fall gewesen.