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Anti-Doping-System noch haltbar?

Für saubere Sportler eine Horrorvision: Schon nach leichtem Hautkontakt mit einem Kontrahenten werden sie zu Dopern. Eine ARD-Doku zeigt, wie das möglich ist.

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Seit Freitagnachmittag ist die Dokumentation bereits bei sportschau.de zu sehen.
Seit Freitagnachmittag ist die Dokumentation bereits bei sportschau.de zu sehen. © Screenshot: sportschau.de/SZ

Frankfurt/Main. Ein Händeschütteln, eine flüchtige Berührung im Vorbeigehen - und schon ist man ein Dopingsünder. Dieses Horrorszenario ist offenbar überaus real, es kann Sportlerkarrieren beenden und Existenzen zerstören, ohne dass die Betroffenen etwas davon mitkriegen. Zumindest, bis das Ergebnis der Dopingprobe vorliegt.

Das ist die Quintessenz einer Recherche der ARD-Dopingredaktion, deren Ergebnisse am Samstagabend (18.00 Uhr) in der Dokumentation "Geheimsache Doping - Schuldig: Wie Sportler ungewollt zu Dopern werden können" zusammengefasst werden. Auf sportschau.de ist der gut 52-minütige Film, der das weltweite Anti-Doping-System in seiner Rechtmäßigkeit kurz vor den Olympischen Sommerspielen erheblich infrage stellt, seit Freitagmittag abrufbar.

Dass Sportlerinnen und Sportler von außen jederzeit positiv gemacht werden können, bringt nämlich einen Eckpfeiler ins Wanken, auf den unter anderem die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) und das Internationale Olympische Komitee (IOC) schwören: die Umkehr der Beweislast. Für IOC-Präsident Thomas Bach etwa ist dieses Prinzip "der Schlüssel zum effektiven Kampf gegen Doping", wie er zuletzt bekräftigte.

Sanktionierung ein Verstoß gegen die Menschenrechte?

Während im Strafrecht der Angeklagte erst dann als schuldig gilt, wenn ihm zweifelsfrei Vorsatz und Schuld nachgewiesen worden sind, dient im Sportrecht schon ein positiver Dopingtest als Schuldbeleg. Der betroffene Sportler muss dann überzeugend darlegen, dass sein positiver Test nicht durch willentliches Doping zustande gekommen ist. Gelingt ihm das nicht, wird er gesperrt.

Nach Einsicht in die ARD-Recherche meldete Verfassungsrechtlerin Angelika Nußberger, bis 2019 Vizepräsidentin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, laute Zweifel an. Wenn es "so extrem" sei, dass die Verabreichung eines Dopingmittels "quasi nicht merkbar und als Sabotageakt möglich ist", dann würde das bedeuten, "dass mit der Sanktion eine Menschenrechtsverletzung vorliegen würde". Die Folge wäre, dass dann die entsprechenden Regelungen geändert werden müssten. Man müsste diese Beweislastsituation anpassen.

Er stelle sich die Frage, ob die neue Faktenlage "vielleicht auch ein Stück weit das Ende des professionellen Sports" bedeuten könne, sagte Triathlon-Olympiasieger Jan Frodeno, nachdem er mit mehreren deutschen Top-Athleten Teile des Films vor der Ausstrahlung gesehen hatte: "Wie will man da in Zukunft noch irgendeine saubere Legitimität darstellen, wenn der Betrug eigentlich grenzenlos wird?"

Minimaldosen bis zu 15 Tage nachweisbar

Im Rahmen des Experiments, das von der Ethikkommission der Universität Köln genehmigt worden war, wurden zwölf männlichen Probanden geringe Mengen verschiedener Anabolika mittels einer Trägersubstanz über die Haut verabreicht - durch minimale Berührungen an Hand, Nacken und Arm. Bei allen Probanden ergaben die Erstauswertungen der Proben durch das renommierte Kölner Dopingkontrolllabor massiven Dopingverdacht. Die verbotenen Substanzen, im Experiment in Minimaldosen verabreicht, waren zum Teil schon eine Stunde nach der Applikation und bis zu 15 Tage lang nachweisbar.

"Wenn die Proben von Athleten gestammt hätten, hätten wir mit großer Wahrscheinlichkeit in zahlreichen der genommenen Proben einen positiven Befund erheben müssen. Dann hätten wir hier einen Verstoß gegen die Anti-Doping-Regeln, der auch entsprechend sanktioniert worden wäre", sagte Mario Thevis, Leiter des Kölner Doping-Kontrolllabors. Der betroffene Sportler würde "auf jeden Fall bestraft werden, möglicherweise mit Sperren bis zu vier Jahren".

Im Zusammenhang mit Doping dürften Begriffe wie Generalverdacht und Sabotage eine ganz neue Bedeutung erlangen. Sünder könnten mehr denn je das Unschuldslamm mimen, Aktive mit krimineller Energie ihre Widersacher ausschalten, unbescholtene Sportler müssten konsequenterweise jeden körperlichen Kontakt vermeiden. Bei vielen scheitert dies schon daran, dass Berührungen Teil ihrer Sportart sind. (sid)