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DEL-Aufstieg: Schiedsgericht vertröstet die Eislöwen

Der Eishockey-Zweitligist hatte 816.000 Euro für den Aufstieg in die DEL hinterlegt, aber ein Formular vergessen. Oder nicht? Darüber entscheidet ein Schiedsgericht.

Von Alexander Hiller
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Ist das formlose Antragsformular für die DEL-Lizenz von Eislöwen-Geschäftsführer Maik Walsdorf rechtzeitig angekommen oder nicht? Die Entscheidung darüber wurde nun vertagt.
Ist das formlose Antragsformular für die DEL-Lizenz von Eislöwen-Geschäftsführer Maik Walsdorf rechtzeitig angekommen oder nicht? Die Entscheidung darüber wurde nun vertagt. ©  Ronald Bonss

Dresden/Köln. Dürften die Dresdner Eislöwen im Fall des sportlichen Erfolgs in die Deutsche Eishockey-Liga (DEL) aufsteigen oder nicht? Diese Frage wurde am Dienstag vor dem Ständigen Schiedsgericht für den Bereich des Deutschen Eishockey-Bundes (DEB) verhandelt – oder vielmehr über die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen.

Denn im Mai hatten die Elbestädter die für den Aufstieg nötige Bürgschaft in Höhe von 816.000 Euro bei der DEL hinterlegt und damit ihr Aufstiegsinteresse de facto erklärt. Die Statuten schreiben zudem ein formloses Antragsformular vor. Ob die entsprechende Mail des Eishockey-Zweitligisten dazu bei der Liga angekommen ist, ist strittig. Eislöwen-Geschäftsführer Maik Walsdorf könne den Ausgang weit vor Fristablauf belegen. Beide Parteien verhandelten zwei Stunden vor dem Schiedsgericht, das Urteil soll aber frühestens am Mittwoch gefällt werden.