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DFB-Gericht verkürzt Sperre für Ex-Dynamo Erdmann

In der Berufungsverhandlung vor dem Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes wird dem 30-Jährigen auch die Geldstrafe erlassen.

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Dennis Erdmann bei der ersten Verhandlung Anfang September. Rechts im Hintergrund sind unter anderem Spieler und Funktionäre des 1. FC Magdeburg zu sehen.
Dennis Erdmann bei der ersten Verhandlung Anfang September. Rechts im Hintergrund sind unter anderem Spieler und Funktionäre des 1. FC Magdeburg zu sehen. © Archiv: dpa/Uwe Anspach

Frankfurt/Main. Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im Rassismus-Verfahren gegen Dennis Erdmann vom Drittligisten 1. FC Saarbrücken das Strafmaß reduziert. Die Mitte September vom Sportgericht ursprünglich ausgesprochene Sperre von acht Wochen wurde um zwei Wochen gekürzt, sodass Erdmann - in der Saison 2014/15 bei Dynamo Dresden in der 3. Liga unter Vertrag - mit sofortiger Wirkung wieder spielberechtigt ist. Auch die Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro wurde in zweiter Instanz gestrichen.

Die bis zum Ende der ursprünglichen Sperrzeit am 25. Oktober ausstehenden zwei Partien wurden allerdings bis zum Ende der Spielzeit auf Bewährung ausgesetzt. Das Sportgericht hatte es nach mündlichen Verhandlungen in Frankfurt/Main als erwiesen angesehen, dass Erdmann gegen den 1. FC Magdeburg (2:1) am 25. August mehrere Gegenspieler mit rassistischen Äußerungen beleidigte. Der 30-Jährige bestreitet die Vorwürfe.

Keine Anhaltspunkte für ein Komplott gegen Erdmann

Erdmanns Anwalt Horst Kletke erklärte nach DFB-Angaben in der Verhandlung, dass die eingelegte Berufung auf das Strafmaß beschränkt sei. Der Spieler habe zwar die ihm unterstellten Äußerungen nicht getätigt, aber wenn es zu Missverständnissen gekommen sei, dann täte dies Erdmann leid. "Strafmildernd hat das Bundesgericht trotz der schwerwiegenden Vorfälle berücksichtigt, dass den 13 Zeugen durch dieses fiktive Geständnis die erneute Vernehmung und Belastung erspart blieb", erklärte der Vorsitzende Richter Achim Späth. Das Urteil des Bundesgerichts ist bindend.

Erdmann war erst im Sommer zu den Saarländern gewechselt, durch die sechswöchige Sperre fehlte er in insgesamt fünf Ligaspielen. Das Sportgericht hatte sein Urteil am 13. September damit begründet, dass "für bewusste Falschaussagen aller Magdeburger Zeugen und ein Komplott gegen Dennis Erdmann keine Anhaltspunkte" vorliegen. (sid, dpa)