Frankfurt/Main. Erneut wird Dynamo für das Fehlverhalten seiner Fans zur Kasse gebeten. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verurteilte den Zweitligisten diesmal zu einer Geldstrafe in Höhe von 8.250 Euro. Geahndet werden damit das Zünden von Pyrotechnik sowie einen Flitzer beim Heimspiel am 12. März gegen den FC St. Pauli (1:1).
"Vor Spielbeginn wurden im Dresdner Fanblock elf pyrotechnische Gegenstände (drei Nebeltöpfe, acht bengalische Feuer) abgebrannt", heißt es in der Urteilsbegründung des Gerichts. In der 21. Minute seien vier weitere Bengalos gezündet worden. Und in der Nachspielzeit lief "ein Dresdner Anhänger aus dem Bereich der Gegengeraden auf
das Spielfeld und konnte danach wieder unerkannt im Zuschauerbereich verschwinden".
Gemäß des Strafzumessungsleitfadens des DFB-Kontrollausschuss hätte Dynamo sogar 11.000 Euro zahlen müssen. Aufgrund der finanziellen Einbußen, die den Vereinen während der laufenden Saison durch die coronabedingt verringerten Zuschauerkapazitäten entstanden sind, gewährt das DFB-Sportgericht momentan eine Strafminderung von 25 Prozent. Dynamo hat dem Urteil zugestimmt.
Vorige Woche erst war Dynamo zu einer Strafe in Höhe von 9.000 Euro verurteilt worden für Pyrotechnik-Vergehen beim Auswärtsspiel am 5. November in Kiel.