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Freiheitsstrafe auf Bewährung im Dresdner Schachstreit

Das Amtsgericht sieht es als erwiesen an, dass sich der Dresdner Schach-Organisator Dirk Jordan durch den Erhalt von Hotel-Provisionen schuldig gemacht hat. Verklagt hatte ihn der deutsche Verband, der nun einen weiteren Prozess gegen Jordan führt.

Von Alexander Hiller
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Dirk Jordan gilt in einer Woche als vorbestraft, wenn das Urteil gegen den Schach-Organisator aus Dresden rechtskräftig wird. Sein Verteidiger kündigt indes weitere Schritte an.
Dirk Jordan gilt in einer Woche als vorbestraft, wenn das Urteil gegen den Schach-Organisator aus Dresden rechtskräftig wird. Sein Verteidiger kündigt indes weitere Schritte an. © Jürgen Lösel

Dresden. Das Urteil verfolgte er äußerlich gefasst, den Kopf leicht gerötet. Doch gefallen hat Dirk Jordan, der unter anderem 2008 die Schacholympiade nach Dresden geholt hat, das Gehörte keineswegs. Das Amtsgericht Dresden sah es nach dem dritten Verhandlungstag als erwiesen an, dass sich der Schach-Organisator der "Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr" sowie der Untreue in 27 Fällen schuldig gemacht hat.

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