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Staatsanwalt beleidigt

In Schellerhau ist ein gebürtiger Brandenburger als Heilpraktiker aufgetreten - ohne Prüfung. Jetzt stand er wieder vor Gericht.

Von Alexander Schneider
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© dpa

Im Herbst 2017 hat Marko P. für Schlagzeilen gesorgt. Vor zehn Jahren hatte der 43-jährige Brandenburger im Altenberger Ortsteil Schellerhau eine Pension namens „Glückspilz“, in der er, und nun wird es ein Straftatbestand, in einer eigenen Praxis seine Dienste als Heilpraktiker angeboten hatte. Tatsächlich hatte der Gastwirt zwar eine Heilpraktikerschule in Dresden besucht, jedoch nie eine Prüfung abgelegt. Darüber hinaus hatte er sich gegenüber Handwerkern als „Richter“ ausgegeben, um ihnen beim Eintreiben offener Rechnungen zu helfen, und einen Renault Kangoo nicht bezahlt – dafür in einem Prozess auch noch gelogen.

Der mehrfach vorbestrafte und hafterfahrene Deutsche wurde nach einem dreitägigen Prozess am Amtsgericht Dresden zu einem Jahr und acht Monaten Haft verurteilt – ohne Bewährung. Problematisch für den falschen Heilpraktiker war auch, dass sich während seines Prozesses weitere Geschädigte gemeldet hatten. 2012 hatte P. wegen dieser Vorwürfe sogar mehrere Monate in Untersuchungshaft gesessen. Seitdem betreibt der gelernte Fernsehmechaniker aus Lübbenau ein Büro als kriminaltechnischer Sachverständiger in Zwickau.

In dem Prozess war es der Staatsanwaltschaft nicht möglich, einen Überblick über laufende Ermittlungsverfahren gegen P. zu geben. Denn der umtriebige Angeklagte hatte Staatsanwälte, Richter und Polizisten mit Dienstaufsichtsbeschwerden und Anzeigen überzogen, weshalb seine Akten nicht vorlagen, wie es hieß. Bekannt wurde jedoch, dass der Brandenburger damals unter Bewährung gestanden hatte. Das Urteil vom November 2017 hat P. nicht akzeptiert. Der Fall liegt nun am Landgericht Dresden.

Dieser Tage jedoch fand ein weiteres Verfahren gegen den Angeklagten statt. Das Amtsgericht Dresden hatte P. wegen Beleidigung in vier Fällen per Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt. Nach SZ-Informationen habe P. den Staatsanwalt, der damals gegen ihn ermittelt hatte, in Schreiben, unter anderem an die Staatsanwaltschaft Dresden und an Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow (CDU), als „psychisch krank“ beschimpft und ihm „Wahnvorstellungen“ unterstellt. Diese Entscheidung hat P. angefochten. Allerdings fand kein Prozess statt, weil er den Vorwurf akzeptierte. Er hatte seinen Einspruch auf die Strafhöhe, also die Rechtsfolgen, beschränkt. Das Gericht kürzte die Geldstrafe (90 Tagessätze) von 3 150 auf 2 700 Euro. Auch diese Entscheidung könnte der Brandenburger wieder anfechten. Nach SZ-Informationen wurden inzwischen weitere Strafverfahren „im Hinblick auf P.s Verurteilung im November 2017“ eingestellt. Ein Schönheitsfehler ist, dass diese noch nicht rechtskräftig ist. Die Berufungskammer habe Marko P.s Betrugsfall noch nicht terminiert, so ein Sprecher des Landgerichts.