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Geldstrafe im Meineid-Prozess gefordert

Die frühere AfD-Chefin Frauke Petry ist wegen vorsätzlichen Meineids angeklagt. Am Freitag gab es die Plädoyers.

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Frauke Petry
Frauke Petry © imago

Im Meineid-Prozess gegen die frühere AfD-Chefin Frauke Petry hat die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe gefordert. Petry habe sich des fahrlässigen Meineids schuldig gemacht, sagte eine Vertreterin der Anklagebehörde am Freitag vor dem Landgericht Dresden. Die Landtagsabgeordnete solle insgesamt 10.500 Euro Geldstrafe zahlen.

Die Verteidigung forderte einen Freispruch. Rechtsanwalt Carsten Bunzel sprach in seinem Plädoyer vor dem Dresdner Landgericht am Freitag von einer "öffentlichen Jagd" auf die Angeklagte, die beendet werden müsse. 

Petry ist wegen vorsätzlichen Meineids angeklagt. Ihr wird vorgeworfen, im November 2015 als Zeugin vor dem Wahlprüfungsausschuss des Landtages falsch ausgesagt und ihre Angaben beeidet zu haben. Bei den Vorwürfen geht es um Angaben zu Darlehen der Kandidaten für die Finanzierung des AfD-Wahlkampfes vor der Landtagswahl 2014.

Vom Vorwurf des Vorsatzes rückte die Staatsanwaltschaft ab. Dem Wahlprüfungsausschuss habe es an Neutralität und Zurückhaltung gefehlt, hieß es. Die Politikerin habe sich allerdings überschätzt und hätte sich in dem Ausschuss mehr bemühen müssen, ihr Gedächtnis anzustrengen.

Die Verteidigung hatte dem Gremium vorgeworfen, Petry zu einer Falschaussage verleitet zu haben. Ein Urteil in dem Prozess soll am 2. April gesprochen werden. (dpa)