Dresden
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Staatsanwaltschaft fordert lange Haftstrafe

Im Prozess um das tote Baby aus Bühlau wurde plädiert. Am nächsten Mittwoch soll das Urteil kommen.

Von Alexander Schneider
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Brit S. neben ihrem Anwalt Andreas Boine. Die 24-Jährige schwieg in dem Prozess.
Brit S. neben ihrem Anwalt Andreas Boine. Die 24-Jährige schwieg in dem Prozess. © Archiv/Rene Meinig

Staatsanwalt Till von Borries ist überzeugt, dass Brit S. ihren erst drei Wochen alten Sohn so sehr geschüttelt hat, dass das Baby unmittelbar darauf starb. „Niemand wollte, dass Fynn-Joel stirbt, auch die Angeklagte nicht“, so von Borries. „Dennoch wurde er durch menschliches Handeln schwerst verletzt.“ Die 24-jährige Frau steht seit Ende Februar wegen Körperverletzung mit Todesfolge vor dem Landgericht Dresden. Heute wurde plädiert.

Von Borries sprach von einer Vielzahl an Beweisen, die nur den einen Schluss zuließen, dass die Angeklagte für den Tod ihres Kindes verantwortlich ist. Auch wenn sich Brit S. selbst zu dem Vorwurf nicht geäußert habe. Zu den Beweismitteln zählten etwa Suchanfragen der Angeklagten bei Google vor und nach der Tat, Chat-Nachrichten, zahlreiche Briefe der 24-Jährigen, der Mitschnitt des Notruf-Telefonats aus der Nacht zum 1. Januar 2018 und zwei Ärzte als Sachverständige.

Als die Lebensgefährtin der Angeklagten die gemeinsame Wohnung an der Bautzner Landstraße kurz nach Mitternacht für eine Hunderunde verlassen hatte, habe Fynn-Joel noch gelebt. Als sie nach etwa einer Viertelstunde zurückkehrte, habe S. bereits mit der Rettungsleitstelle telefoniert. Der Disponent am anderen Ende der Leitung habe S. in Erstmaßnahmen angeleitet, während der Notarzt unterwegs war. Unmittelbar davor muss die Angeklagte ihren Sohn die Verletzungen beigebracht haben. Für von Borries ist das ein Gewaltexzess gewesen. In einer Chatnachricht vom selben Tag habe sie geklagt, dass das Baby „quengelt“ und sie „genervt“ sei. Der Staatsanwalt forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten, in der auch zwei Fälle von Falschbeschuldigungen enthalten sind.

Verteidiger Andreas Boine plädierte auf Freispruch. Es sei nicht erwiesen, dass seine Mandantin für den Tod ihres Kindes verantwortlich sei. Es seien auch andere Todesursachen möglich. Die Ursache von schweren Hirnschäden des kleinen Jungen sei nicht geklärt. Die Falschbezichtigungen hält Boine ebenfalls für nicht strafbar. So sei die Lebensgefährtin, die von Brit S. wegen Mordes angezeigt worden war, die letzte Person, die das Baby lebend gesehen habe. Die Angeklagte selbst hat auch am Donnerstag geschwiegen.

Das Gericht wird das Urteil am Mittwoch, 15. Mai, um 13.30 Uhr verkünden.