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Staatsanwaltschaft stellt Untreue-Verfahren ein

Aus Sicht der Ermittler besteht gegen eine Oberseifersdorferin kein hinreichender Tatverdacht. Ob die Sache damit abgeschlossen ist, bleibt aber offen.

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© SZ-Bildstelle

Oberseifersdorf.Die Staatsanwaltschaft Görlitz hat das Verfahren gegen eine Oberseifersdorferin wegen angeblicher Untreue eingestellt. Mittels einer Vorsorgevollmacht kümmerte sich die Beschuldigte um die 75-jährige Brigitte Bauer. Die Seniorin erstattete im Mai Strafanzeige gegen die Vollmachtnehmerin. Frau Bauer sei – so der Vorwurf – gegen ihren Willen nach einem Krankenhausaufenthalt in ein Pflegeheim gebracht worden und ihre bisherige Wohnung wurde aufgelöst. Da der 75-Jährigen Pflegeleistungen nicht bewilligt worden seien, habe sie sich den Pflegeheimplatz und das Betreute Wohnen gar nicht leisten können.

Die Staatsanwaltschaft stellt zwar fest, dass der älteren Dame durch die Auflösung und Kündigung der Wohnung sowie durch die Unterbringung im Pflegeheim und später im Betreuten Wohnen ein Schaden entstanden sei. Es sei jedoch nicht nachweisbar, dass die Beschuldigte diesen Schaden vorsätzlich herbeigeführt habe. Der Oberseifersdorferin könne eine vorsätzliche Untreue nicht nachgewiesen werden, begründet Staatsanwalt Teile die Einstellung des Verfahrens. Die Staatsanwaltschaft erhebe demnach nur dann Anklage, wenn in objektiver und subjektiver Hinsicht hinreichender Tatverdacht für eine Straftat bestehe und damit eine Verurteilung der Beschuldigten wahrscheinlich sei. Dies sei bei der betroffenen Vollmachtnehmerin nicht der Fall. Die Beschuldigte hatte gegenüber den Ermittlern ausgeführt, dass die Initiative zur Erteilung einer Vollmacht vom Sohn von Brigitte Bauer ausging. Er wohnt, wie alle anderen Kinder der 75-Jährigen auch, weit weg und könne sich nicht selbst um seine Mutter kümmern. Alle Handlungen seien zudem von der Vollmacht gedeckt gewesen, so die Oberseifersdorferin. Zudem habe sie alle Schritte mit der Seniorin besprochen und sich von dieser teilweise sogar schriftlich bestätigen lassen. Die Wohnung sei aufgelöst worden, um unnötige Kosten zu vermeiden, da mit einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit der 75-Jährigen zu rechnen gewesen sei.

Brigitte Bauer könne sich, wie sie der Polizei erklärte, nicht daran erinnern, dass ihr Sohn wegen der Erteilung einer Vollmacht bei ihr gewesen ist und dass sie angeblich auch die Zustimmung zur Auflösung der Wohnung gegeben habe. Diese Erinnerungslücken können laut Staatsanwaltschaft nicht zu Lasten der Beschuldigten gehen. Für eine Anklageerhebung habe deshalb kein Grund bestanden und das Verfahren müsse eingestellt werden.

Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diese Entscheidung nicht berührt, heißt es in dem Schreiben der Staatsanwaltschaft. Brigitte Bauer und ihr jetziger gerichtlich bestellter Betreuer Steffen Klaus denken nach eigenen Angaben über eine Zivilklage nach. Das sei aber noch nicht abschließend geklärt. (SZ/jl)