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Staatskanzlei äußert sich zum Orban-Treffen

Wird ein Essen in Sachsen zum Politikum? Nicht die Speisefolge beim Besuch von Ungarns Regierungschef erhitzt die Gemüter, sondern wer am Tisch Platz genommen hat und nun die Rechnung begleichen soll.

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© dpa

Dresden. Linken und Grünen im sächsischen Landtag stößt ein Essen von Regierungschef Stanislaw Tillich (CDU) für den ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orban unangenehm auf. An dem privaten Termin auf Schloss Eckberg hatten am Dienstag auch Spitzenfunktionäre der Union teilgenommen.

Deshalb verlangten die Grünen am Donnerstag, der CDU den Termin in Rechnung zu stellen, weil es sich offensichtlich um eine CDU-Veranstaltung handelte. Die „Vermengung von Staat und Partei“ hätten bei solchen Treffen schon Tradition, sagte Grünen-Fraktionschef Volkmar Zschocke.

Wie Zschocke stellte auch die Linke eine parlamentarische Anfrage an den Landtag. Offenbar sollten nun die Steuerzahler für die „peinliche Verbrüderung führender sächsischer CDU-Politiker mit einem Rechtspopulisten bezahlen, der mit Menschen- und Grundrechten auf Kriegsfuß steht“, kritisierte Linksfraktionschef Rico Gebhardt.

An dem privaten Mittagessen hatten seitens der CDU Landtagspräsident Matthias Rößler, Landtagsfraktionschef Frank Kupfer und der sächsische Bundestagsabgeordnete Arnold Vaatz teilgenommen. Über den Inhalt der Tischgespräche wurden keine Details bekannt.

Die Dresdner Staatskanzlei verwies darauf, dass Rößler und Vaatz als Träger des ungarischen Verdienstordens anwesend waren und seit Langem in ihren Funktionen gute Beziehungen zu Ungarn pflegen. Auch Kupfer habe das schon seit seiner Amt als früherer sächsischer Umwelt- und Landwirtschaftsminister getan, sagte Regierungssprecher Ralph Schreiber. Die Bezeichnung „privater Termin“ sei verwendet worden, um den Unterschied zu einem offiziellen Staatsbesuch deutlich zu machen und dem Wunsch der ungarischen Seite nach einem kleinen Protokoll nachzukommen.

„Das Protokoll unterteilt in Staatsbesuch, offiziellen Besuch, Arbeitsbesuch, Terminbesuch oder sonstigen Besuch. Zum sonstigen oder privaten Besuch gehört, dass beispielsweise keine Motorradeskorte, keine äußere Beflaggung, kein umfangreiches Besuchs- und Begleitprogramm mit vorher abgestimmten Übereinkommen und nur eine sehr kleine Delegation den Termin begleiten“, betonte Schreiber. Für beide Seiten bleibe es aber eine dienstliche Angelegenheit, um die Beziehungen beider Länder weiterzuentwickeln. (dpa)