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Stacheldraht vorm Wanderweg

Seit 1800 kann man durch das Müllergründchen gehen, nun ist der Weg plötzlich gesperrt – ist das denn rechtens?

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© privat

Von Udo Lemke

Scharfenberg. Wo seit Menschengedenken Wanderer ihre Schritte durch das Müllergründchen bei Scharfenberg lenkten, versperrten plötzlich Stacheldraht und Holzerverhaue den Weg. „Der Weg gehört seit vielen Generationen zum Wanderwegenetz Scharfenbergs und ist sowohl bei der Bevölkerung als auch bei Gästen beliebt. Er führte von der Hochfläche bei Pegenau in die Linkselbischen Täler zum Kulturdenkmal Kellerhaus mit dem geschützten Esskastanienhain, zum Schloss Scharfenberg und zum König David- Erbstolln.“

So steht es in einer Anzeige des Vereins Lebensraum Scharfenberg e. V. vom 23. November 2015 an das Landratsamt Meißen. Darin bittet der Verein den Kreis, der zuständigen Gemeinde Klipphausen bei der „Heilung“ des Problems zu helfen. Und das besteht wie gesagt in der Sperrung des Weges durch den neuen Eigentümer des Flurstücks 28/1 in der Gemarkung Scharfenberg mit der Adresse Müllergründchen 4. Das ist der in Wilsdruff praktizierende Zahnarzt Dr. Alexander Golde. Er hat das Anwesen gekauft.

Kläranlage auf der Trasse

Der zuständige Dezernent beim Landkreis, Andreas Herr, hat am vergangenen Donnerstag auf die Anzeige des Vereins geantwortet, nachdem dieser beim Landrat darauf gedrungen hatte. „Zum Standort Müllergründchen 4 erging im Oktober 2014 eine Baugenehmigung für den Umbau des vorhandenen Wohngebäudes einschließlich eines Anbaus sowie die Errichtung einer Kleinkläranlage auf dem Grundstück“, schreibt Herr dem Verein. Und: „Der Bauherr hat einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Baugenehmigung, Versagensgründe lagen nicht vor.“

Inzwischen ist auf der Trasse des alten Wanderweges die Kleinkläranlage errichtet worden. Auch die Sperrung des Weges durch den Eigentümer ist rechtens, „um der ‚Allgemeinheit das Betreten des Wohnbereiches und der damit in räumlichem und sachlichem Zusammenhang stehenden bebauten oder nicht bebauten Grundstücksteile zu verwehren“, schreibt Herr. Zu Deutsch: Jeder Eigentümer hat das Recht zu entscheiden, wer über sein Grundstück geht.

Paradoxe Situation

Anders wäre es nur, wenn der Wanderweg öffentlich gewidmet gewesen wäre. Das ist aber nicht geschehen. So ergibt sich eine paradoxe Situation. Der Weg Müllergründchen ist bis zum Grundstück von Dr. Golde durch die Gemeinde so instand gesetzt worden, dass er bis an sein Grundstück heranfahren kann. „Es ist mehr als ärgerlich, dass die Gemeinde die autogerechte Zuwegung zum Grundstück bezahlt hat und nun die Bürger das Nachsehen haben und gegebenenfalls noch für Neuanlegungen zur Kasse gebeten werden. Hier verkehrt sich was!“, erklärt Manfried Eisbein vom Verein Lebensraum Scharfenberg.

Die Errichtung der Kläranlage und die rechtliche Situation werden wohl dazu führen, dass eine neue Trasse für den Wanderweg von und zum Scharfenberger Schloss geschaffen werden muss. Dezernent Herr schlägt vor, den Wanderweg nordöstlich um das Grundstück zu führen. „Aus naturschutzrechtlicher Sicht wird diese Umgehung – rund 70 Meter Umweg – als umsetzbar eingeschätzt.“

Manfried Eisbein erklärt dazu, dass Herrs Vorschlag Landerwerb durch die Kommune bedeutet. „Es gibt bessere Alternativen, und zwar existiert ein alter, heute nicht mehr begangener Weg im geschützten Esskastanien-Hain, der am Kellerhaus rauskommt und durchaus eine reizende Bereicherung sein kann. Für den Wegebau würden nur wenige Meter nötig.“