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Stadt Riesa gleicht Kita-Beiträge aus

Man habe sich mit den freien Trägern auf ein Verfahren geeinigt, heißt es aus dem Rathaus.

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Die Stadtverwaltung Riesa hat sich mit den Trägern der Kinderbetreuung auf ein Verfahren für die Beiträge geeinigt.
Die Stadtverwaltung Riesa hat sich mit den Trägern der Kinderbetreuung auf ein Verfahren für die Beiträge geeinigt. © Sebastian Schultz

Riesa. Die Stadtverwaltung Riesa und die freien Träger der Kindertagesbetreuung haben sich zum Verfahren der Beitragserhebung infolge der Corona-Krise verständigt. Demnach werden bereits gezahlte Beiträge aus der zweiten Märzhälfte einbehalten und mit den für April beziehungsweise Mai fälligen Beträgen verrechnet. Das hat die Verwaltung am Donnerstag mitgeteilt.

"Die Stadt Riesa sorgt dafür, dass Elternbeiträge nur für die Zeiträume zu zahlen sind, in denen ihre Kinder tatsächlich in den Einrichtungen betreut wurden", heißt es in der Mitteilung aus dem Rathaus. 

Freistaat hatte Beiträge für einen Monat übernommen

Hintergrund ist unter anderem, dass der Freistaat Sachsen für den Zeitraum 18. März bis 17. April 2020 die Elternbeiträge übernommen hatte. Weil aber die Beiträge für den März bereits eingezahlt worden waren, habe man sich mit den freien Trägern darauf geeinigt, das Verfahren möglichst unkompliziert zu gestalten. "Deshalb wird die Zahlung für den März als kompletter Monatsbeitrag einbehalten und dafür der gesamte April beitragsfrei gestellt. Für Kinder in der Notbetreuung wird also die - dann wieder kostenpflichtige - Betreuungszeit vom 18. bis 30. April mit dem Guthaben aus dem März verrechnet."

Gleichzeitig durften auch nach dem 17. April noch nicht alle Eltern ihre Kinder wieder betreuen lassen. Erst schrittweise kehrte das Land zum Normalbetrieb zurück. Auch für diese Fälle hat die Stadt Riesa weitere Regelungen gefunden: Für Kinder, die ab dem 2. Mai 2020 wieder betreut wurden, ist der komplette Monatsbeitrag für Mai zu entrichten. Eltern, deren Kinder dagegen keine Notbetreuung in Anspruch nehmen konnten, müssten ab Mitte Mai einen Elternbeitrag entrichten, so die Stadt. "Sie haben noch das Guthaben für die zweite Märzhälfte, das nun als Ausgleich für die Betreuung ab 18. Mai herangezogen wird." Die Eltern müssen erst ab 2. Juni 2020 wieder einen Beitrag zahlen.

Seit Mitte Mai hat in den Kindereinrichtungen der eingeschränkte Regelbetrieb begonnen, den alle Träger entsprechend geltender Vorschriften absichern. (SZ)

Nachfragen zu den Gebühren beantwortet das Amt für Bürgerservice und Bildung unter Tel. 03525 700481 oder [email protected].

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