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Stadtrat kritisiert Bautzener OB

Mike Hauschild und Alexander Ahrens haben ihren Rechtsstreit beendet. Doch über den Inhalt des Vergleichs gehen die Darstellungen auseinander.

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Der Bautzener Stadtrat Mike Hauschild (FDP) kritisiert den OB.
Der Bautzener Stadtrat Mike Hauschild (FDP) kritisiert den OB. © SZ/Uwe Soeder

Bautzen. Hat FDP-Stadtrat Mike Hauschild Gerüchte über den Bautzener Oberbürgermeister verbreitet oder hat er zulässige Kritik geübt? Über diese Frage sollte eigentlich an diesem Dienstag das Oberlandesgericht (OLG) in Dresden entscheiden. Alexander Ahrens (SPD) wollte dort erreichen, dass der Stadtrat bestimmte Äußerungen nicht wiederholen darf. Doch statt eines Verhandlungstermins gab es eine kurzfristige Absage. Am Montag teilte das OLG mit, beide Seiten hätten einen Vergleich geschlossen und den Rechtsstreit damit beigelegt.

Vergleich – das klingt nach einer friedlichen Einigung. Doch das Ergebnis wird von beiden Parteien recht unterschiedlich interpretiert. Das Gericht selbst kann in solchen Fällen keine Auskünfte geben.

Die Stadtverwaltung Bautzen veröffentlichte noch am Montagabend eine Pressemitteilung. Darin führt sie vor allem auf, welche Äußerungen der FDP-Stadtrat nicht wiederholen darf. So dürfe Hauschild nun nicht mehr behaupten, dass Ahrens privat einen Parkplatz der Stadt zu ortsunüblichen Konditionen nutzt. Auch die Aussage, Ahrens hätte einen zusätzlichen persönlichen Referenten eingestellt, müsse er unterlassen. Und er dürfe dem OB nicht mehr vorwerfen, er würde nicht in seine Immobilie auf dem Lauenareal investieren.

Klingt alles nach einem vollen Erfolg für den OB. Doch genau das sei nicht der Fall, meldete sich am Dienstag Mike Hauschild zu Wort. „Die Pressemitteilung der Stadtverwaltung stellt den zwischen mir und Ahrens geschlossenen Vergleich bewusst einseitig verzerrt dar. Eine solche verzerrte Mitteilung von „Teilwahrheiten“, mit der ein schiefes und einseitiges Bild vermittelt wird, ist rechtswidrig“, sagt der Stadtrat. Sein zentrales Argument lautet: Das Gericht habe nicht nur bestimmte Aussagen von ihm moniert, es habe ebenso einen zentralen Kritikpunkt an Ahrens ausdrücklich als zulässig eingestuft.

Konkret gehe es um den Vorwurf, der Oberbürgermeister habe „ein Grundstück auf dem Lauenareal in Bautzen mit dem Wissen und aktiven Agieren als Stadtoberhaupt gekauft, dass dieses Areal durch staatliche Fördergelder im Laufe der nächsten Zeit an Wert gewinnen würde.“ Hauschild hatte dem OB dieses Geschäft in einem Zeitungsartikel vorgeworfen.

Dass Ahrens in diesem Punkt nicht Recht erhalten habe, wertet Hauschild als Erfolg. Ebenso sieht er sich durch den aktuellen Vorgang in seinem zentralen Kritikpunkt bestätigt. Dass Ahrens die Stadtverwaltung eine Pressemitteilung in eigener Sache verschicken lasse, zeige, dass dieser dienstliche und private Angelegenheiten miteinander verquicke. (SZ/mho, us)