Großenhain. Aufgrund der derzeit herrschenden hohen Temperaturen und der extremen Trockenheit hat die Stadtverwaltung auf die Einhaltung der Regelungen in der Polizeiverordnung (PVO) verwiesen, die das Abbrennen von offenem Feuer betrifft. Grill- und Kleinstfeuer auf privaten Flächen müssen demzufolge nicht genehmigt werden.
Allerdings besagt die PVO auch, dass ab Waldbrandwarnstufe 4 das Abbrennen offener Feuer, auch Kleinstfeuer, in jeglicher Form (z. B. auch in Feuerschalen) untersagt ist. Das Verbot gelte auch für öffentliche Veranstaltungen, für die im Vorfeld bereits eine Genehmigung zum Abbrennen eines Brauchtums- oder Traditionsfeuers erteilt wurde. (rt)
Die Information zur aktuellen Waldbrandwarnstufe sind unter www.mais.de/php/sachsenforst.php einsehbar.
Alle weiteren Infos zum Abbrennen von Lagerfeuern sind auf der Homepage der Stadtverwaltung zu finden.
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